Älteren Menschen, die infolge einer Krankheit oder einer Operation unter einer Einschränkung ihrer Alltagsfähigkeit leiden, bietet die Geriatrische Rehabilitation die Möglichkeit, in ein selbstbestimmtes, selbstständiges Leben zurückzufinden. Bei vielen Patient:innen lässt sich dadurch eine bessere Bewältigung des Alltags bewirken und somit eine Pflegebedürftigkeit verhindern.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Geriatrische Rehabilitation, wann sie sinnvoll ist, welche Ziele sie verfolgt und wie Sie sie beantragen können.
Die Geriatrische Rehabilitation ist eine Form der Rehabilitation, die die Besonderheiten bei älteren Menschen berücksichtigt. Das Ziel der Rehabilitation ist die Wiederherstellung der Selbstständigkeit und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit älterer Patient:innen. Aufgenommen werden Menschen, die nach einer Operation oder schweren Krankheit in ihrem Alltag eingeschränkt sind.
Die behandelten Personen sind durchschnittlich 80 Jahre alt und haben neben der Haupterkrankung weitere Behandlungsbedürftige Leiden. Auch wenn manche Patient:innen nicht wieder vollständig genesen, soll der Aufenthalt in der geriatrischen Einrichtung ihre Lebensqualität deutlich verbessern.
Sollte man eine geriatrische Reha in der Nähe suchen?
Diese Frage muss jede Familie für sich selbst klären. Ein Reha-Aufenthalt dauert mehrere Wochen. Soll oder möchte die zu rehabilitierende Person gerne regelmäßig Besuch erhalten, könnte eine geriatrische Reha in der Nähe von großem Vorteil sein. Klicken Sie auf die Reha-Suche und lassen Sie sich alle geriatrischen Rehakliniken in Ihrer Nähe anzeigen.
Reha-SucheDie Geriatrische Reha ist vor allem nach altersbedingten schweren Erkrankungen und Verletzungen durch Stürze erforderlich. Da Verletzungen durch Stürze bei Menschen dieses Alters oft gehäuft auftreten, spricht man auch vom sogenannten Sturz-Syndrom.
Weitere medizinische Indikationen, die eine Behandlung in einer geriatrischen Reha-Klinik erforderlich machen, sind:
Darüber hinaus kann auch bei Diabetes mellitus und seinen Spätfolgen, neurodegenerativen Krankheiten wie Morbus Parkinson oder auch Demenzerkrankungen sowie Herz- und Gefäßerkrankungen ein Aufenthalt in einer geriatrischen Rehaklinik sinnvoll sein.
Diese Erkrankungen verursachen in der Regel funktionelle Ausfälle, die zu einer sogenannten Fähigkeitsstörung führen. Das bedeutet, dass die Patientin oder der Patient bei Alltagsaktivitäten auf personelle Hilfe angewiesen ist. Zum Beispiel führt ein Schlaganfall häufig zu einer Halbseitenlähmung (funktioneller Ausfall). Diese kann dazu führen, dass der oder die Betroffene sich nicht waschen oder ankleiden kann und somit auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Die funktionellen Ausfälle und die damit verbundenen Fähigkeitsstörungen im Alltag zu erfassen und geeignet zu therapieren, ist die Aufgabe der geriatrischen Rehabilitation.
Das übergeordnete Ziel der geriatrischen Reha ist, eine hohe Lebensqualität zu erhalten und die Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Zu diesem Zweck sollen die Selbstständigkeit und die Mobilität der Betroffenen verbessert werden.
Konkrete Rehabilitationsziele, wie beispielsweise das selbstständige An- und Entkleiden, werden zu Beginn der Reha festgelegt und individuell an die Patient:innen angepasst.
Die Notwendigkeit einer Rehabilitation im fortgeschrittenen Alter besprechen Sie am besten mit dem behandelnden Ärzteteam. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation zählen:
Es gibt auch Gründe, die eine Geriatrische Rehabilitation verhindern. Eine geriatrische Reha ist nicht möglich bzw. nicht zielführend, wenn:
Das soziale Umfeld der Patient:innen kann während der eriatrischen Reha eine wichtige Ressource darstellen. Familie und Freunde können als außenstehende Betrachter einen möglichen Rehabedarf erkennen und die betroffene Person auf dem Weg der Genesung unterstützen.
Auch nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation können Angehörige den Prozess der Heilung weiter begleiten und fördern. Deshalb werden sie häufig bereits von Anfang an miteinbezogen und gehen in manchen Fällen sogar als Begleitperson mit in die Rehaklinik. Die Krankenkasse übernimmt dafür die Kosten, sofern sie die Anwesenheit der Begleitperson für medizinisch notwendig hält.
Die Rehabilitation erfolgt in ambulanter bzw. stationärer Versorgung oder als mobile Reha.
Bei der ambulanten Reha erhalten Patient:innen benötigten Anwendungen in der Rehaklinik und verbringen den Rest des Tages sowie die Wochenenden zuhause. Um die Belastung für die Patient:innen möglichst gering zu halten, sollte die ambulante Klinik nicht weiter als 45 Minuten von der Wohnadresse entfernt sein. Ebenso muss die Versorgung und medizinische Betreuung im häuslichen Umfeld sichergestellt sein.
Ist eine ambulante Durchführung nicht möglich, kommt eine stationäre Reha in Frage. Ein Hinweis darauf ist, wenn:
Wenn sowohl die ambulante als auch stationäre Reha nicht möglich ist, kommt die mobile Reha als Sonderform der ambulanten geriatrischen Reha in Betracht. Das ist eine Reha-Maßnahme, bei der das geriatrische Team die Patient:innen in ihren Wohnungen mit Therapie und Pflege versorgt. Das entsprechend den geriatrischen Erkrankungen zusammengestellte Fachkräfte-Team führt die Therapien vor Ort durch, um beispielsweise eine Verschlechterung des Zustands durch eine fremde Umgebung (Klinik) zu vermeiden.
Die Unterstützung durch Angehörige wirkt sich dabei ebenfalls positiv aus. Da die Gegebenheiten des häuslichen Umfelds in die Therapie mit einbezogen werden, ist der Behandlungserfolg oft nachhaltiger als bei einer stationären geriatrischen Rehabilitation. Die mobile geriatrische Reha eignet sich außerdem für schwer eingeschränkte ältere Patient:innen, bei denen eine stationäre Reha-Maßnahme nicht ausreicht.
Nach einer Operation oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommt außerdem eine geriatrische Frührehabilitation infrage. Sie findet parallel zur akutmedizinischen Behandlung statt und hat das Ziel, die Patient:innen möglichst schnell wieder zu mobilisieren und die Selbstständigkeit wiederherzustellen. Die Behandlung dauert in der Regel 15 Tage und beinhaltet neben einer ausführlichen Diagnostik Therapien wie Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie und eine umfassende pflegerische Betreuung.
Die ambulante Geriatrische Reha umfasst bis zu 20 Tagen mit Behandlungen. Therapiefreie Tage wie Samstag und Sonntag zählen nicht dazu. Jeder Behandlungstag besteht aus 3 bis 4 therapeutischen Maßnahmen (etwa 30 Minuten pro Maßnahme). Bei der ambulanten Reha können die Behandlungen auch mit einigen Tagen Abstand stattfinden, weshalb diese Form sich über unterschiedliche Zeiträume erstrecken kann. So kann auf die Belastbarkeit der Patient:innen Rücksicht genommen werden. Die Dauer einer stationären geriatrischen Reha beträgt in der Regel drei Wochen.
Wenn sich nach Ablauf des genehmigten Zeitraums erste Erfolge zeigen, aber weiterhin Rehabilitationsbedarf besteht, befürworten die Ärzt:innen eine Verlängerung der Reha-Maßnahme . Dies muss bei der Krankenkasse beantragt werden, der Antrag wird von der Rehaklinik gestellt. Patient:innen und das Klinikpersonal sollten sich rechtzeitig vor Ende der Reha über eine mögliche Verlängerung austauschen. Die Bearbeitung des Verlängerungsantrags durch die Krankenkassen braucht nämlich etwas Zeit. Für eine Verlängerung der geriatrischen Reha ist wichtig, dass bei den Patient:innen weiterhin die Rehabilitationsfähigkeit gegeben ist und eine positive Rehabilitationsprognose besteht. Außerdem sollte der Antrag beinhalten:
Die geriatrische Reha ist eine Leistung der Krankenkassen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Patient:innen muss lediglich eine Zuzahlung von 10 € täglich leisten, die auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt ist. Nach diesem Zeitraum müssen keine Zuzahlungen mehr getätigt werden. Wenn im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen für andere stationäre Behandlungen angefallen sind, werden diese angerechnet.
Die Antragstellung erfolgt bei Patient:innen, die sich in einem Krankenhaus befinden, in der Regel über das behandelnde Krankenhaus (Sozialdienst). Neben den Formalitäten kümmert sich das Krankenhaus zusammen mit der Krankenkasse darum, schnell einen freien Platz in einer geeigneten Rehaklinik zu finden. Bei einer Reha direkt im Anschluss an einem Krankenhausaufenthalt wird von einer „Anschlussheilbehandlung (AHB)“ gesprochen.
Eine geriatrische Reha kann aber auch von niedergelassenen Ärtz:innen zusammen mit den Patient:innen beantragt werden. In diesen Fällen wird die Reha als „Heilverfahren“ durchgeführt.
Egal ob die Reha durch ein Krankenhaus oder zusammen mit niedergelassenen Ärzt:innen beantragt wird, haben die Betroffenen für die Auswahl der Rehaklinik das Wunsch- und Wahlrecht . Die Patient:innen können bereits bei der Antragsstellung eine fachlich geeignete Rehaklinik benennen, in die sie gerne wollen. Wenn dies nicht geschehen ist und Ihre Krankenkasse Ihnen bereits eine Rehaklinik zugewiesen hat, kann diese auch noch einmal geändert werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken hat 2021 beschlossen, dass die Verordnung von geriatrischer Rehabilitation in Zukunft einfacher werden soll. Die Krankenkassen müssen demnach nicht mehr überprüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin muss lediglich das Vorliegen einer geriatrietypischen Diagnose feststellen und durch die Durchführung bestimmter Funktionstests belegen. Dieses Vorgehen soll die Krankenkassen entlasten und außerdem eine Beschleunigung des Antragsverfahrens erzielen.
Nach Aufnahme in einer geriatrischen Rehabilitationsklinik erfolgt in der Regel zunächst eine ärztliche Untersuchung. Der Arzt oder die Ärztin führt hierbei zuerst eine Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte) und anschließend eine genaue körperliche Untersuchung durch. Danach erfolgt das sogenannte „Geriatrische Assessment“, das nichts anderes bedeutet als eine Bestandsaufnahme der Ausfälle und Fähigkeiten.
Diese Bestandsaufnahme erfolgt in einem multiprofessionellen Team. Verschiedene Berufsgruppen führen mit dem Patienten oder der Patientin standardisierte Untersuchungen und Testverfahren durch, um die Fähigkeiten und Ausfälle bei den Alltagsaktivitäten zu ermitteln.
In der Teambesprechung werden die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme zusammengefasst und es wird ein strukturierter individueller Therapieplan erstellt. In diesem Plan sind sowohl die Reha-Ziele der Patient:innen als auch die therapeutischen Ziele jeder beteiligten Berufsgruppe enthalten. Außerdem werden die verschiedenen Behandlungen und Therapien bestimmt.
Das sind je nach Diagnose:
Ab dem zweiten Tag in der Reha-Klinik erhalten die Patient:innen je nach Belastbarkeit zwei bis vier Therapien pro Wochentag und die dafür erforderlichen Hilfsmittel. Die Therapien dauern jeweils 15 bis 30 Minuten.
Einmal pro Woche bespricht das geriatrische Team in einer Team-Sitzung den Behandlungserfolg und stimmt die weiteren Therapien darauf ab. Je nach Bedarf führt es noch zusätzlich Akut-Behandlungen durch, wie beispielsweise die Gabe von Infusionen. Bei gehbehinderten Menschen überprüfen die Fachkräfte die häuslichen Gegebenheiten und veranlassen bei Bedarf einen behindertengerechten Umbau.
In manchen Einrichtungen findet außerdem noch eine Schulung der Angehörigen statt. Diese lernen dadurch den passenden Umgang mit den alters- und krankheitsbedingten Beschwerden der Betroffenen.
Eine geriatrische Reha kann dabei helfen, den Patient:innen einen Teil ihrer früheren Selbstständigkeit zurückzugeben, die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Die Zusammenarbeit des multidisziplinären Teams sorgt für eine umfassende Behandlung der verschiedenen geriatrischen Krankheiten. Je nach Art der Beeinträchtigungen können die Patient:innen zahlreiche Therapien wie beispielsweise Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie in Anspruch nehmen.
Bei der Entscheidung, ob eine stationäre, ambulante oder mobile Reha am besten geeignet ist, kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die Patient:innen unterstützen. Je nachdem welche Form der Reha gewählt wird, kann sie sich über verschiedene Zeiträume erstrecken.
Bei weiterem medizinischem Bedarf kann außerdem ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Der Reha-Aufenthalt lässt sich somit ideal an die Bedürfnisse der Patient:innen anpassen.
Bei einer geriatrischen Reha werden ältere Patient:innen mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen behandelt, um ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern, oft durch eine Kombination aus medizinischer Behandlung, Physiotherapie und sozialer Unterstützung.
Eine Geriatrische Reha wird in der Regel älteren Menschen angeboten, die aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen in ihrer Mobilität, Selbstständigkeit oder kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind und Therapien benötigen.
Die Dauer einer Geriatrischen Reha hängt von den individuellen Bedürfnissen der Patient:innen ab und kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten variieren, abhängig von der Komplexität der Gesundheitsprobleme, den angestrebten Rehabilitationszielen sowie ob sie ambulant stattfindet.
Um als geriatrische Patient:innen betrachtet zu werden, muss eine Person in der Regel älter als 70 Jahre sein und spezifische Gesundheitsprobleme aufweisen, wie wiederkehrende Stürze, Mobilitätsprobleme, kognitive Beeinträchtigungen oder multiple Erkrankungen.