Reha für pflegende Angehörige

Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024 | Lesedauer: ca. 16 Min.

Um den eigenen Eltern, dem Partner oder der Partnerin, Geschwistern oder Nachbarn möglichst lange ein Zuhause in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, übernehmen bundesweit Millionen von Menschen regelmäßig Pflegeaufgaben. Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mit einer Vielzahl von körperlichen, emotionalen und sozialen Belastungen einhergeht.

Ambulante Pflegedienste und Betreuungskräfte sorgen nur stundenweise für die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Fast die Hälfte der knapp 5 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland wird ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Zwei Drittel der pflegenden Angehörigen sind Frauen. 

Pflegende Angehörige sind häufig rund um die Uhr im Einsatz oder auf Abruf, um die Bedürfnisse ihrer Liebsten zu erfüllen. Dabei rücken die eigene Gesundheit und das persönliche  Wohlbefinden in den Hintergrund. Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Gefühle wie Überforderung oder Verzweiflung und Rückenschmerzen, Kopfschmerzen oder andere körperliche Symptome können die Folge sein.

Um die physische und psychische Gesundheit von pflegenden Angehörigen zu unterstützen, bieten Vorsorge- und Rehakliniken speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Programme an. 

In diesem Artikel zeigen wir die Bedeutung und den Nutzen von stationärer Vorsorge und Rehabilitation für pflegende Angehörige sowie die Möglichkeiten zur Teilnahme an solchen Programmen auf.

Warum die Pflege von Familienangehörigen viele an ihre Grenzen bringt

Wer das Wort „Pflege“ hört, denkt oft zuerst an die klassische Körperpflege: waschen, anziehen, Essen zubereiten. Was bereits enorme Zeitressourcen und Energie beansprucht, ist dabei nur ein Teil der anstrengenden Pflege eines Angehörigen. Tagtäglich müssen zusätzlich alle Belange eines oder sogar mehrerer Pflegebedürftiger organisiert werden. Arzttermine, Medikamente, Pflegehilfsmittel, Anträge bei der Pflegekasse – das alles kostet Kraft.

Pflegebedürftige mit Demenzerkrankungen oder anderen kognitiven Einschränkungen brauchen ständige Betreuung. Allein gelassen können sie eine Gefahr für sich und andere darstellen. Der gesamte Alltag von pflegenden Angehörigen muss um die Betreuung herum organisiert werden. Hinzu kommt, dass Pflegende fast immer Laien sind. Die vielfältigen Aufgaben sind zu Beginn neu: notwendiges Fachwissen, Techniken und Routinen fehlen. Die von den Krankenkassen angebotenen Kurse für pflegende Angehörige werden – wenn überhaupt – häufig nicht zu Beginn in Anspruch genommen, weil so viele andere Dinge zu organisieren sind. 

Körperliche und seelische Beschwerden pflegender Angehöriger sind oft die Folge. Auch wenn es schwer fällt, sollte man sich daher so früh wie möglich über Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprüche gegenüber der Pflegekasse informieren. Ein eingetretener Pflegefall bedeutet stets eine Zäsur des bisherigen Familienlebens. Die eigenen Bedürfnisse stehen jetzt hinten an und der neue Alltag wird komplett um die pflegebedürftige Person herum aufgebaut. 

Die große Verantwortung für die pflegebedürftige Person kann Sorgen um die Zukunft auslösen. Auf emotionaler Ebene gilt es zu akzeptieren, dass der Mensch, den man kannte, sich drastisch verändert und abbaut. Zum Verarbeiten bleibt im stressigen Alltag jedoch kaum die Gelegenheit. Freunde und Bekannte ziehen sich zurück, weil sie häufig genauso überfordert im Umgang mit Krankheiten sind. Wenn Sie gerade selbst in dieser Situation stecken und fürchten, dass Ihnen alles zu viel wird, dürfen Sie aufatmen: Ihnen steht eine Reha für pflegende Angehörige zu.

Für wen kommt eine Reha für pflegende Angehörige infrage?

Personen, deren gesundheitlicher Zustand durch die Pflege eines Angehörigen gefährdet oder stark beeinträchtigt ist, können eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder eine stationäre Rehabilitation für pflegende Angehörige beantragen.

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Sowohl die Notwendigkeit einer stationären Vorsorgemaßnahme (Gesundheit ist gefährdet) oder einer stationären Rehabilitation (Gesundheit oder Erwerbsfähigkeit ist bereits beeinträchtigt) bedarf der ärztlichen Feststellung. Von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin erhalten Sie ein Attest für die Maßnahme.

Typische Symptome Pflegender sind Unruhe, Schlafstörungen, Erschöpfung, Aggressionen, Kopf-, Gelenk- und Rückenschmerzen bis hin zu Depressionen, Angstzuständen und vielen weiteren körperlichen Problemen.

Dabei sollte auch die Pflegebedürftigkeit der oder des zu Pflegenden vom Medizinischen Dienst durch die Festlegung des Pflegegrades bescheinigt worden sein und voraussichtlich für mindestens 6 Monate oder bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen. Die pflegende Person sollte im Pflegegutachten eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, können Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden und den Schritt nachholen.

Nur wer auch auf sich selbst achtet, kann die Pflege langfristig übernehmen. Deshalb gibt es Vorsorge- und Rehamaßnahmen speziell für pflegende Angehörige und ihre Pflegebedürftigen.

Welche Gesetzesgrundlage regelt das Recht zur Reha pflegender Angehöriger?

Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen werden nach §§ 23 und 40 SGB V durch die Gesetzliche Krankenkasse der pflegenden Person finanziert. Sofern aber eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (von berufstätigen Pflegenden) vorliegt, ist die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer medizinischen Rehabilitation nach §§ 9, 15 SGB VI für die Kostenübernahme vorrangig zuständig. 

Schließlich bedeuten erbrachte Pflegeleistungen durch Familienangehörige eine große Entlastung in der Pflege allgemein. Wer sich so einbringt, hat bei entsprechender medizinischer Diagnose Anspruch auf eine stationäre Vorsorge oder Reha für pflegende Angehörige.

Ein Patient bekommt emotionalen Beistand, symbolisiert durch die Berührung der zusammengefalteten Hände durch eine andere Person.
Mit steigendem Pflegegrad steigt auch der Pflegeaufwand und somit auch die Verantwortung, Aufgabenlast und Druck für die Angehörigen. Um Entlastung zu schaffen gibt es Rehabilitationsmaßnahmen.

Wie oft kann eine Reha für pflegende Angehörige in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich haben Pflegende alle drei Jahre die Möglichkeit eine Reha für pflegende Angehörige zu beantragen. Wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegenden aber deutlich verschlechtert hat oder neue behandlungsbedürftige Diagnosen hinzugekommen sind, kann auch früher eine erneute Maßnahme möglich sein. Verschlechterungen am Zustand von Pflegebedürftigen können zur Begründung der gestiegenen Belastungen ebenfalls herangezogen werden. 

Rehamaßnahmen können in diesen Fällen auch in einem kürzeren Abstand genehmigt werden. Das liegt im Ermessen des Kostenträgers bzw. des Medizinischen Dienstes.

Wird eine Reha für pflegende Angehörige auch genehmigt, wenn die pflegebedürftige Person verstorben ist?

Ja, in einigen Fällen kann eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Pflegepersonen auch nach dem Tod der pflegebedürftigen Person genehmigt werden. Schließlich ist die „Eintrittskarte“ für eine medizinische Maßnahme immer die Diagnose von gesundheitlichen Problemen. Nach dem Tod des Pflegebedürftigen können pflegende Angehörige weiterhin unter physischen und psychischen Belastungen leiden, die während der Pflegezeit entstanden sind. In solchen Fällen kann eine Rehabilitationsmaßnahme dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pflegeperson zu unterstützen und mögliche Folgen der Pflege zu bewältigen. Alternativ kann eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation zur Trauerbewältigung sinnvoll sein.

Die genaue Möglichkeit einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme nach dem Tod der pflegebedürftigen Person hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Ihre Hausarztpraxis, Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen bei Fragen hierzu weiterhelfen.

Beantragung einer Reha für pflegende Angehörige

Ihr erster Ansprechpartner für eine Vorsorgemaßnahme oder Reha ist die Hausarztpraxis. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellen die Notwendigkeit der Vorsorge oder Reha fest. Die Formulare liegen in der Praxis vor.  

Pflegende Angehörige leisten oft unheimlich viel – das ist weder selbstverständlich noch klein zu reden. Im Gespräch mit Ihrer Hausärzt:in sollten sie daher: 

  • Ihre gesundheitlichen Probleme einschließlich psychischer Beschwerden deutlich ansprechen
  • Erklären, wie sich Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen negativ auf den Alltag inklusive der Pflege auswirken
  • Ihre Ängste hinsichtlich der Zukunft beschreiben. 

Aus diesen Informationen erstellt Ihre Hausärzt:in eine umfassende Begründung für die Erforderlichkeit der Maßnahme und entscheidet, ob eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Sie das Richtige ist. Am besten erarbeiten Sie außerdem gemeinsam ein Konzept über die Ziele Ihrer Reha.

Da manche Kliniken Wartezeiten haben, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Antrag für die Vorsorge oder Reha zu stellen. Sie dürfen sich diese Auszeit ohne schlechtes Gewissen nehmen.

Das ausgefüllte Antragsformular reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Deutschen Rentenversicherung ein. Die Mitarbeiter:innen helfen Ihnen bei Bedarf ebenfalls beim Ausfüllen des Reha-Antrags. Besitzen Sie medizinische Befundberichte, fügen Sie diese dem Antrag bei. Ist die Krankenkasse nicht für Ihren Antrag zuständig, reicht sie diesen an die Rentenversicherung weiter.

Was passiert, wenn der Reha-Antrag genehmigt wurde?

Bei Genehmigung Ihrer Vorsorge oder Reha erhalten Sie vom zuständigen Leistungsträger den Genehmigungsbescheid. Eventuell wird Ihr Antrag allerdings zunächst abgelehnt. Legen Sie dann umgehend innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch ein und begründen Sie diesen, gerne auch mit Unterstützung Ihrer Hausärzt:in.

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Kleiner Tipp: Fragen Sie auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes zu Ihrer Ablehnung an.

Denken Sie stets daran: Als Pflegeperson von Angehörigen haben Sie bei entsprechender Indikation einen Rechtsanspruch auf eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation. Erfahrungsgemäß wird den meisten abgelehnten Anträgen nach eingelegtem Widerspruch schließlich stattgegeben. Falls nicht, besteht als letzte Möglichkeit eine Klage über das Sozialgericht.

Wie sieht es für privatversicherte pflegende Angehörige aus?

Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob stationäre Vorsorge bzw. Rehabilitationsmaßnahmen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Je nach Vertrag übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten vollständig, anteilig oder gar nicht. Für Beamte und Beamtinnen bezuschusst die Beihilfe die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme. Diese muss vorher von der Festsetzungsstelle genehmigt werden.

Wie läuft eine Rehabilitation für pflegende Angehörige ab?

Eine Vorsorgemaßnahme oder Reha für pflegende Angehörige dauert in der Regel drei Wochen. Stellt sich während des Aufenthaltes heraus, dass drei Wochen nicht ausreichen, beantragt die behandelnde Ärzt:in für Sie eine Verlängerung.

Ihre Ärzt:in analysiert Ihre Gesundheitsbeschwerden und definiert mit Ihnen die persönlichen Ziele für einen Therapieerfolg. Ihr individueller Therapieplan wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. 

  • Für viele Pflegende ist bereits der Aufenthalt in der Klinik eine Wohltat, weil alltägliche Aufgaben wie kochen und putzen wegfallen. Sie erhalten Therapien aus den Bereichen Bewegung und Entspannung, um sowohl körperlich als auch seelisch Ihr Gleichgewicht wiederzuerlangen.
  • Maßnahmen mit der Spezialisierung „pflegende Angehörige“ zeichnen sich durch einige besondere Angebote aus: Pflegekurse und Vermittlung rückenschonender Hebetechniken.
  • Informationsveranstaltungen zu Krankheitsbildern (z.B. Demenz)
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung
  • Gesprächskreise für pflegende Angehörige
  • Psychologische und ärztliche Gespräche

Sie lernen, dass Sie sich ohne schlechtes Gewissen persönliche Freiräume gönnen dürfen und sollten. Hilfreich ist auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in der Reha. Besondere Themen wie Wut und Aggressionen in der Pflege, Schuld- und Ekelgefühle oder Trauer und Verlust werden Gleichbetroffene kennen. Häufig bestehen solche Kontakte über das Ende der Reha hinaus und bieten zusätzlichen Halt und gegenseitiges Verständnis.

Welche Arten der Reha für pflegende Angehörige gibt es?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass die Pflegeperson allein in eine Klinik fährt, während die pflegebedürftige Person anderweitig betreut wird. Hierfür kommen andere Familienmitglieder, ambulante Dienste oder eine Kurzzeitpflegeeinrichtung in Frage. In einigen Kliniken können Pflegebedürftige ebenfalls untergebracht und versorgt werden. Außerdem gibt es Einrichtungen, die eine Kooperation mit nahegelegenen Senioreneinrichtungen für die Kurzzeitpflege führen.

Pflegen mehrere Personen einer Familie Angehörige, gibt es die Möglichkeit, dass sie gemeinsam eine Vorsorge oder Reha in Anspruch nehmen, sofern Ihnen jeweils ein eigenes Attest ausgestellt wird.

Gehen Sie in sich und überlegen Sie, welche Form der Vorsorge oder Reha Ihnen gut tut. Sich auch mal einige Wochen Abstand von einer geliebten Person zu wünschen, ist ganz normal. Wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine dreiwöchige Trennung unwohl fühlen, ist eine gemeinsame Maßnahme die richtige Wahl.

Reha für pflegende Angehörige bei anderweitiger Versorgung des Pflegebedürftigen

Das Gesetz sieht viele Möglichkeiten vor, wie Pflegebedürftige, die normalerweise von Angehörigen gepflegt werden, für deren Erholungszeit vorübergehend zum Beispiel stationär (Kurzzeitpflege) gepflegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, in der Zeit über die Verhinderungspflege einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, der sich um den Angehörigen kümmert, so dass dieser im gewohnten Umfeld bleiben kann. Die Übernahme der Kosten muss bei der Pflegeversicherung des zu Pflegenden beantragt werden. 

Ab dem 1. Juli 2024 profitieren pflegende Angehörige von einer gesetzlichen Neuerung: Unabhängig von dem Jahresbudget für Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Tagespflege steht Pflegebedürftigen ab dem 1. Juli 2024 die Übernahme der Unterbringungs- und Pflegekosten während einer stationären Vorsorge oder Rehabilitation der Pflegeperson zu (§ 42a SGB XI). Bei der Pflegekasse wird dafür ein neues Budget geschaffen.

Lassen Sie sich von organisatorischen Hürden nicht von Ihrer Maßnahme abbringen. Es ist wichtig, dass Sie langfristig gesund bleiben und in der Lage sind, sich um Ihren Angehörigen zu kümmern. 

Reha für pflegende Angehörige gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied

Es gibt auch Kliniken, die darauf spezialisiert sind, neben der Pflegeperson auch die zu pflegenden Angehörigen mit aufzunehmen. Entweder können Pflegebedürftige in einer separaten geriatrischen Station versorgt werden oder es wird ein Aufenthalt im gemeinsamen Zimmer ermöglicht. Einzelne Kliniken bieten auch Tandem-Zimmer mit zwei Schlafzimmern und gemeinsamem Bad an. Die Angebote sind hier vielfältig. Kontaktieren Sie Ihre Wunschklinik, um zu erfahren, welche Versorgungsmöglichkeiten es gibt.

Interessieren Sie sich genauer für diese Option, können Sie über die Krankenkassen nähere Informationen dazu einholen. Auf DAS REHAPORTAL  finden Sie alle Rehakliniken in Deutschland, die sich auf die Vorsorge und Reha von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben.

Und nach der Reha?

Setzen Sie die in der Reha erarbeiteten Maßnahmen ab sofort um, die Sie bei der Bewältigung der tagtäglichen pflegerischen Aufgaben unterstützen. Verlieren Sie Ihre Ziele nicht aus den Augen. Nutzen Sie Gegenstände oder Termine im Kalender, um sich selbst an das zu erinnern, was Sie für sich umsetzen wollen.

Sie leisten wahrlich genug und dürfen auch an sich denken. Versuchen Sie, Unterstützung anzunehmen und diese bewusst einzufordern. Wenn Sie durch die Pflege selbst erkranken, ist dadurch niemandem geholfen. 

Fazit

Pflegende Angehörige haben eine herausfordernde Aufgabe: körperlich und seelisch. Ihre eigenen Bedürfnisse stellen sie oft zurück. Bevor es zu körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen bis hin zum Burn-out kommt, nehmen Sie sich regelmäßige Auszeiten vor Ort oder auch Urlaube. 

Sollten diese pflegefreien Pausen nicht ausreichen, nutzen Sie eine Vorsorge oder Reha für pflegende Angehörige und stabilisieren Sie Ihre gesundheitliche Verfassung. Hier lernen Sie, wie Pflegende ihren Alltag erleichtern, welche Hilfe Ihnen zusteht, wie Sie sich entspannen können und die eigenen Bedürfnisse nicht aus den Augen verlieren.

Häufige Fragen zur Reha für pflegende Angehörige

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Reha für pflegende Angehörige.

Wer bezahlt Reha für pflegende Angehörige?

Die Reha für pflegende Angehörige zahlt entweder die Krankenkasse der Pflegeperson oder die Deutsche Rentenversicherung. Für die Kosten, die in der Zeit für die pflegebedürftige Person entstehen, ist dessen Pflegeversicherung der richtige Ansprechpartner.

Der gesetzliche Eigenanteil beläuft sich bei den Gesetzlichen Krankenkassen auf 10 Euro pro Tag, sofern keine Befreiungstatbestände vorliegen. Die Zuzahlung bei Maßnahmen durch die Deutschen Rentenversicherung ist nach Einkommenssituation gestaffelt (höchstens 10 Euro pro Tag). Eine Befreiung ist nach entsprechendem Antrag ebenfalls möglich.

Kann ich als pflegende Angehörige eine Kur beantragen?

Ja, Sie können als pflegende Angehörige eine Kur beantragen. Rechtlich heißt die „Kur“ stationäre Vorsorge oder Rehabilitation. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Hausärzt:in über die Voraussetzungen. 

Welche Rehakliniken gibt es für pflegende Angehörige?

Es gibt spezialisierte Vorsorge- und Rehakliniken, die sich auf die Gesundheitsförderung und Rehabilitation von pflegenden Angehörigen konzentrieren. Diese Einrichtungen bieten oft Programme und Unterstützung speziell für Pflegepersonen an, um die physische und psychische Gesundheit zu stärken und den Umgang mit Belastungen zu verbessern.

Welches Formular für die Reha für pflegende Angehörige?

Die Atteste zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme für pflegende Angehörige liegen den Arztpraxen vor. Sie müssen das Formular nicht selbst mitbringen. Ihr ausgefülltes Attest schicken Sie zu Ihrer Krankenkasse. Wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihr zuständiger Kostenträger ist, finden Sie das Formular für den Reha-Antrag auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
 

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit. (2023). Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Zuletzt aufgerufen am [02.04.2024]

SGB V. (1988). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/. Zuletzt aufgerufen am [02.04.2024]

SGB IX. (2016). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/. Zuletzt aufgerufen am [02.04.2024]

SGB XI. (1994). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/. Zuletzt aufgerufen am [02.04.2024]

Statistisches Bundesamt. (o.D.). Pflege. Zuletzt aufgerufen am [02.04.2024]

Statistisches Bundesamt. (2022). Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade 2021. Zuletzt aufgerufen am [02.04.2024]

 

Foto von Johanna Barbosa
M.A. Gerontologie

Referentin

AW Kur und Erholungs GmbH, Tochtergesellschaft der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.