Reha verlängern

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2024 | Lesedauer: ca. 3 Min.

Für stationäre Rehabilitationsleistungen ist prinzipiell eine Leistungsdauer von drei Wochen vorgesehen. Bei einer ambulanten Reha sind maximal zwanzig Behandlungstage. Nur bei neurologischen und psychosomatischen Maßnahmen gelten längere Aufenthaltszeiten. Für Kinder beträgt die Dauer einer Rehabilitation in der Regel vier bis sechs Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Reha-Aufenthalt über den genehmigten Zeitraum hinaus zu verlängern.

Wann ist eine Verlängerung der Reha sinnvoll?

In folgenden Fällen kann ein Verlängerungsantrag sinnvoll sein:

  • wenn der Arzt oder die Ärztin dies aus medizinischen Gründen empfiehlt
  • wenn der Patient oder die Patientin das Gefühl hat, mehr Zeit für die Reha zu benötigen
  • wenn bestimmte Therapieangebote nur zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sind
  • wenn die Zeit der Eingewöhnung besonders lange gedauert hat
  • wenn der Übergang von der Reha zurück in den Alltag mit einer Verlängerung deutliche erleichtert werden kann

Wer stellt den Verlängerungsantrag?

Um die Verlängerung der Reha zu erreichen, stellt der behandelnde Arzt oder die Ärztin in der Rehaklinik einen Verlängerungsantrag, der einer Zustimmung des Patienten oder der Patientin bedarf.

Da die Verlängerung von den Kostenträgern erst bearbeitet werden muss, sollte ein Verlängerungsantrag möglichst frühzeitig gestellt werden. 

Ausfüllen eines Rehaantragformulars mit Stift und Zettel.

Was beinhaltet der Antrag?

Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass eine Verlängerung medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Hierzu haben die Verbände der Krankenkassen einheitliche Vordrucke entwickelt, in welche die wesentlichen Informationen für die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit einzutragen sind.

Neben dem allgemeinen Verlängerungsantrag gibt es indikationsspezifische Anträge für die geriatrische , die psychosomatische und die neurologische Reha sowie für die Rehabilitation abhängigkeitskranker Personen.

Um wie viele Tage kann die Reha verlängert werden?

Die Rentenversicherung macht keine festen Vorgaben, wie oft oder wie lange eine Reha verlängert werden darf, was auch im Bescheid der DRV beschrieben ist.  Die Rehakliniken haben aber Behandlungskonzepte, die indikationsabhängig und von der Rentenversicherung genehmigt sind. Diese enthalten Regelbehandlungsdauern, an die sich die Kliniken (zumindest im Durchschnitt) halten müssen.

Wenn die Verlängerung eine bestimmte Dauer überschreitet - in der Regel mehr als 14 Tage oder eine mehrfache Verlängerung - muss die Rehaklinik das mit der Rentenversicherung absprechen. Eine Bedingung für eine Verlängerung ist auch immer, dass das Rehabilitationsziel (Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) erreichbar ist.

Bewilligung oder Ablehnung des Antrags auf Reha-Verlängerung

Über die Reha-Verlängerung entscheiden der zuständige Kostenträger oder der von diesem eingeschaltete Medizinische Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)). Bei Ablehnung der Verlängerung ist es ratsam, beim Renten- oder Unfallversicherungsträger oder der eigenen Krankenkasse Einspruch einzulegen.

Oft erfolgt die Bewilligung im zweiten Anlauf, sofern der Arzt mithilfe eines ausführlichen Gutachtens die medizinische Notwendigkeit einwandfrei nachweist.

Portrait von Friederike Preuß

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