Ziel einer stationären Reha ist es, Betroffenen zu ermöglichen, angemessen mit ihrer jeweiligen Erkrankung umzugehen und einen selbstbestimmten Alltag führen zu können. Dies betrifft sowohl die private als auch die berufliche Komponente. Da vor allem chronische Erkrankungen oftmals nicht vollständig heilbar sind, soll im Rahmen einer Reha zumindest eine Besserung der Situation des Betroffenen herbeigeführt sowie ein Fortschreiten der Erkrankung vermieden werden.
Charakteristisch für eine stationäre Rehabilitation - und anders als bei einer ambulanten Rehabilitation - ist eine ganztägige Unterbringung in der jeweiligen Reha-Einrichtung - mit Übernachtung und Verpflegung. Für die Unterkunft und Verpflegung können auf freiwilliger Basis Zuzahlungen für den Patienten entstehen (Komfortleistungen).
Große Vorteile einer stationären Reha sind, dass entsprechende Einrichtungen für alle Erkrankungen zur Auswahl stehen und sich die Patienten voll auf eine Besserung ihrer gesundheitlichen Verfassung konzentrieren können, da sie durch den stationären Charakter der Reha aus ihrem Alltag losgelöst sind.
Grundsätzlich hat jeder deutsche Bürger Anspruch auf eine Reha. Dies ist im Paragraphen 4 des SGB I geregelt. Entsprechend gilt eine medizinische Rehabilitation als eine Pflichtleistung der Krankenkassen, obwohl die zuständigen Kostenträger sowohl die gesetzliche / private Krankenversicherung als auch die gesetzliche Rentenversicherung sein können.
Als wichtige Voraussetzungen für die Bewilligung einer Reha durch den jeweils zuständigen Kostenträger gilt neben der medizinischen Notwendigkeit auch eine positive Rehabilitationsprognose.
Generell kann ein Patient jederzeit eine Reha beantragen. Diese wird häufig sofort bewilligt, wenn zuvor ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erfolgt ist (unter dem Begriff „Anschlussheilbehandlung “). Ist die Reha beendet, lässt sich eine medizinische Reha jedoch erst nach vier Jahren erneut beantragen - sofern es sich um keine medizinisch dringenden Fälle handelt.
Verordnen muss eine medizinische Reha der Hausarzt oder ein Facharzt. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme ausreichend begründen. Anschließend kann der Patient einen Antrag auf Reha stellen. Sollte die Rentenversicherung der Kostenträger sein, dann ist das Antragsformular der Rentenversicherung zu verwenden. Je besser bzw. genauer der Antrag auf Reha formuliert wird, umso besser sind die Aussichten auf eine Bewilligung durch den Kostenträger.
Zu empfehlen ist es, alle notwendigen Unterlagen mit dem Antrag zusammen einzureichen. Hierzu zählen beispielsweise Arzt- oder Krankenhausberichte. Nun wird der Antrag vom Kostenträger geprüft und entweder bewilligt oder abgelehnt. Diese Prüfung kann durchaus einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Im Falle einer Ablehnung besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Auch dieser sollte genau begründet sein.
Zu Beginn der Reha erfolgt ein Gespräch mit dem Reha-Arzt. Gemeinsam mit dem Arzt werden die Ziele bzw. Fortschritte besprochen, die der Patient während der Reha erreichen soll. Die weiteren Tage sind vor allem bestimmt durch den Therapieplan, der vom Reha-Arzt festgelegt wurde. Pro Tag sind vier bis fünf Termine üblich. Am Ende der Reha erfolgt eine Abschlussuntersuchung beim Reha-Arzt. Dieser fertigt einen Bericht an, der dem Kostenträger übermittelt wird. Zum Abschluss erhält der Patient noch einige Tipps, wie er auch im Alltag möglichst lange vom Reha-Erfolg profitieren kann.
In aller Regel wird eine medizinische Reha für eine Dauer von drei Wochen bewilligt. Unter bestimmten Umständen kann die Maßnahme jedoch auch verlängert werden. Sollte der Arzt eine solche Verlängerung vorschlagen, kann der Patient dies annehmen, muss es aber nicht. Am besten wird gemeinsam mit dem Arzt beraten, ob eine Verlängerung sinnvoll ist. Bei Zustimmung des Patienten beantragt die Reha-Klinik eine Verlängerung beim Kostenträger, der dieser widersprechen oder zustimmen kann.
Welche Therapien im Einzelnen angeboten werden, ist von verschiedenen Umständen abhängig:
Beispielhafte Angebote in Reha-Kliniken sind folgende Therapien:
Arbeitnehmer haben während der Zeit einer Reha Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine Dauer von sechs Wochen. Sollte dieser Anspruch aufgrund einer gleichartigen Vorerkrankung bereits aufgebraucht sein, dann besteht nach den sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der Reha-Maßnahme. Grundlegende Voraussetzung für diesen Anspruch ist jedoch, dass der Betroffene unmittelbar vor Beginn der Reha Arbeitseinkünfte erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt hat.