Mutter und/oder Vater möchten eine notwendige Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Die Schwierigkeit liegt oft in der Betreuung des Kindes/der Kinder in dieser Zeit. Nicht immer stehen das andere Elternteil oder ein Familienmitglied in dieser Zeit zur Verfügung. Die erkrankte Person muss nicht auf die Reha verzichten. Viele Rehakliniken nehmen Kinder als Begleitperson auf. Mutter und/oder Vater möchten eine notwendige Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Die Schwierigkeit liegt oft in der Betreuung des Kindes/der Kinder in dieser Zeit. Nicht immer stehen das andere Elternteil oder ein Familienmitglied in dieser Zeit zur Verfügung. Die erkrankte Person muss nicht auf die Reha verzichten. Viele Rehakliniken nehmen Kinder als Begleitperson auf.
Was mache ich mit meinem Kind? Diese Frage stellen sich viele Mütter und Väter, wenn aufgrund einer Erkrankung ein Aufenthalt in einer Rehaklinik notwendig ist. Häufig ist eine Rehabilitationsmaßnahme zur Festigung der Gesundheit z. B. nach einer Krebserkrankung oder bei orthopädischen und psychischen Krankheiten unvermeidbar. Auch chronische Erkrankungen wie Diabetes können die Reha begründen. Eine Rehabilitationsmaßnahme soll das körperliche und seelische Leistungsvermögen so gut wie möglich wiederherstellen und eine Eingliederung ins Berufsleben erleichtern. Einer möglichen Pflegebedürftigkeit und einem frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben kann hiermit vorgebeugt werden.
Besonders für Eltern ist es wichtig, nach Erkrankungen wieder zu genesen, um weiterhin für die Kinder da sein zu können. Gerade deshalb sollten Eltern nicht auf die Reha verzichten! Es gibt zahlreiche Kliniken, in denen eine Reha mit Kind als Begleitperson durchgeführt werden kann. Diese Rehakliniken bieten eine qualifizierte Kinder- und/oder Schulbetreuung. So können Eltern ihre Behandlungen ohne Zeitdruck, Stress und Schuldgefühle wahrnehmen. Jede Klinik bietet hier ein angepasstes Konzept an, welches auf die zu betreuenden Kinder ausgerichtet ist.
Damit die Kinder während Ihrer Therapie nicht sich selbst überlassen sind, gibt es neben Kinderbetreuung für die Jüngsten auch Aktiv-Programme für ältere Kinder. Die Räumlichkeiten sind modern und pädagogisch sinnvoll ausgestattet. Jedes Kind soll sich wohlfühlen. Oft gibt es großzügige Freiflächen und Spielmöglichkeiten. Häufig haben die Rehakliniken auch Schwimmbecken, Sporthalle und Spielplätze im Außengelände, in denen Sie mit Ihren Kleinen gemeinsam schwimmen oder spielen können.
In einigen Kliniken gibt es auch pädagogische Angebote für Schulkinder sowie die Möglichkeit, eine nahe gelegene Schule als Gastschüler zu besuchen. Eltern schulpflichtiger Kinder sind somit nicht zwangsläufig an die Ferienzeit gebunden, sondern können die Reha auch außerhalb dieses Zeitraums antreten. Damit die Kinder möglichst wenig Inhalte verpassen, können die Eltern vor dem Aufenthalt Kontakt zu den Lehrer:innen der Heimatschule aufnehmen und einen Aufgabenplan erfragen. Pädagogische Mitarbeiter der Rehaklinik orientieren sich daran und arbeiten die Schulaufgaben mit den Kindern systematisch auf.
Da die Therapien auch in die Mittagszeit fallen können, nimmt man meist zu Abend eine gemeinsame Mahlzeit ein. Die Unterbringung erfolgt in entsprechend ausgestatteten Zimmern. Ausführliche Informationen stellen die Kliniken vor Beginn der Maßnahme zur Verfügung, damit sich die Familien gut vorbereiten können.
Die Rehabilitation mit begleitendem Kind ist im Rahmen der Haushaltshilfe möglich. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger im Vorfeld, ob Eltern Anspruch auf eine Kostenübernahme für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung während des Rehaaufenthaltes des Elternteils haben. Liegt dies vor, aber es kann keine adäquate Haushaltshilfe ermöglicht werden, können die Kinder zur Reha der Eltern mitgenommen werden. Dabei gibt es aber ein paar Voraussetzungen:
Je nach Klinik können die Voraussetzungen etwas variieren. In manchen Fällen dürfen beispielsweise nur schulpflichtige Kinder mitgenommen werden. Andere Kliniken gestatten nur die Mitnahme von Kindern im Kindergartenalter. Häufig wird auch ein ärztliches Attest gefordert, aus dem hervorgeht, dass die Kinder keine ansteckenden Krankheiten haben.
Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es, eine Wunschklinik im Rehaantrag anzugeben. Sofern dies nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führt, muss diesen Wünschen auch entsprochen werden. Das Wunsch- und Wahlrecht können Eltern im Fall einer Reha mit Kind nutzen, um eine Rehaklinik selbst auszuwählen, die ihren Bedürfnissen entspricht.
Bei der Reha mit Kind ist ein Elternteil erkrankt. Die Mutter oder der Vater wird in einer Rehaklinik behandelt und die Therapie richtet sich ausschließlich an das Elternteil. Das Kind wird als Begleitperson mit aufgenommen.
Benötigt ausschließlich das Kind eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, handelt es sich um eine Reha für Kinder und Jugendliche . Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Eltern die Kinder während der 3-4 Wochen Aufenthalt begleiten.
Ist durch eine allgemeine Belastungssituation die Gesundheit eines Elternteils gefährdet oder verursacht bereits Probleme, ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme
in Form einer Mutter-Vater-Kind-Kur möglich.
Eine medizinische Rehabilitation muss beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. In den meisten Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Im Rahmen der Beantragung der Reha-Maßnahme kann auch die Kostenübernahme für die Mitnahme eines Kindes als Begleitperson beantragt werden. Dazu füllen die Eltern das Formular „Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten“(Formular G0581) der Rentenversicherung aus und reichen es ein.
Bei Ablehnung des Antrags kann vorerst Widerspruch eingelegt werden. Sollte die Kostenübernahme für Kinder als Begleitperson trotzdem nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, die Kosten von höchstens 78€ pro Tag selbst zu übernehmen. Die gewünschte Klinik kann dafür im Vorhinein ein Angebot erstellen.
Die Hauptkosten für eine Reha übernehmen die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. In der Regel ist eine Zuzahlung von 10€ pro Tag zu leisten. Kinder unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Einige Patienten und Patientinnen können sich aufgrund ihrer Einkommenssituation ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen. Manche Rehakliniken fordern für die Kinderbetreuung einen geringen Betrag ein, um davon beispielsweise Ausflüge oder Bastelmaterial für die Kinder zahlen zu können.
Es gibt viele Situationen, die eine Reha mit Kind erforderlich machen. Auch als erkrankte Mutter oder Vater steht Ihnen je nach Schwere der Krankheit und Familiensituation eine Reha zu. Damit Ihr Kind auch während dieser Zeit betreut ist, können Sie es in eine speziell hierfür ausgestattete Rehaklinik mitnehmen.
Chefarzt Rehabilitation