Mutter-Vater-Kind-Kur

Zuletzt aktualisiert: 04.06.2024 | Lesedauer: ca. 8 Min.

Die Erziehung der Kinder, berufliche Herausforderung sowie familiäre Verpflichtungen prägen den Alltag vieler Eltern. Stress, ständiger Zeitdruck und Müdigkeit lassen sich oft nicht vermeiden. Dies erhöht das Krankheitsrisiko der Eltern und oft auch der Kinder. Kommen dann noch Krankheiten und andere Schwierigkeiten im sozialen Umfeld hinzu, kann die Belastung schnell zu groß werden. Schlafstörungen sowie Selbstzweifel sind dabei erste Anzeichen und können sich mit der Zeit zu schweren physischen und psychischen Erkrankungen entwickeln.

Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen oder Rehabilitation, wenn die Gesundheit beeinträchtigt ist. Diese Leistung wird dann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme durchgeführt.

Voraussetzungen

Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Kur haben Eltern alle vier Jahre, wenn eine oder mehrere Belastungssituationen vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • eine Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf vorliegt
  • die Kinder verhaltensauffällig oder chronisch krank sind
  • es Probleme in der Partnerschaft gibt
  • die finanzielle Situation angespannt ist
  • Angehörige gepflegt werden müssen
  • es einen Todesfall in der Familie gab
  • körperliche oder psychische Erkrankungen vorliegen
  • die Gesundheit des Elternteils gefährdet ist

Bei der Beantragung muss ein ärztliches Attest verdeutlichen, dass die vorliegenden Probleme bzw. Indikationen in einem Zusammenhang mit der Elternrolle stehen.

Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht die Gesundheit des Elternteils im Mittelpunkt. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren, können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen begleiten:

  • die Kinder sind ebenfalls krank oder gesundheitlich gefährdet
  • die Kinder können zuhause nicht betreut werden
  • eine Trennung von den Eltern würde die Kinder psychisch belasten

Kinder mit Behinderungen können in jedem Alter mitgenommen werden. Für die Dauer der Maßnahme werden die Kinder von der Schule beurlaubt. Damit nicht der gesamte Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss, findet in vielen Kliniken Unterricht statt. Die zuständigen Lehrer:innen sollten rechtzeitig über den Kuraufenthalt des Kindes informiert werden. Wenn beide Eltern durch eine besondere Situation gleichermaßen belastet sind, kann auch eine Familienkur beantragt werden.

Falls die Kinder zuhause betreut werden können und auch sonst nichts dagegen spricht, können Mütter oder Väter die Kurzeit auch ohne ihre Kinder verbringen. In diesem Fall spricht man häufig von einer Mütterkur oder Väterkur.

Vater-Kind-Kurmaßnahmen

Auch Väter haben seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern eine Kur durchzuführen. Immer mehr wird auch für Männer die Vereinbarkeit von Job, Kindern, Partnerschaft und anderen Verpflichtungen zur Herausforderung. Oft zeigt sich dies in lang anhaltender Erschöpfung, Abgeschlagenheit, Reizbarkeit und dem Gefühl, besonders den Pflichten als Vater nicht mehr nachzukommen. Vater-Kind-Kurmaßnahmen finden in eigenen Einrichtungen oder in Mutter-Kind-Kliniken statt, dann in Kleingruppen von mehreren Vätern und Kindern. Meist haben diese Rehakliniken ein spezielles Konzept, welches auf Väter zugeschnitten ist. Dies zeigt sich bspw. bei der Zusammenstellung der Therapiemaßnahmen. Wie auch bei einer Mutter-Kind-Kur steht die Gesundheit sowie die Stärkung der Vater-Kind-Beziehung im Vordergrund der Kur.

Ziele

Bei Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren handelt es sich um Vorsorgemaßnahmen. Sie haben das Ziel, die Gesundheit des Elternteils zu schützen, wenn diese gefährdet ist. Davon abzugrenzen ist die Mutter/Vater-Reha. Rehabilitationsmaßnahmen sind für Eltern sinnvoll, die bereits unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Je nachdem um welche Form der Reha bzw. Kur es sich handelt und welche individuelle Situation vorliegt, kann es verschiedene Ziele geben. Einige Beispiele dafür sind:

  • Erhalt der Gesundheit
  • Linderung von körperlichen oder psychischen Beschwerden
  • Erkennen von belastenden Faktoren im Alltag
  • Stärken der eigenen Ressourcen

Anreise

Wird von der Rehaklinik kein Abholservice angeboten, liegt die Organisation der Anreise in der Verantwortung der Mütter bzw. Väter. Die Rehakliniken teilen vorab mit, in welchem Zeitfenster am Anreisetag die Aufnahme zur Mutter/Vater-Kind-Kur erfolgt. Je nach Lage der Kliniken erfolgt die Fahrt mit der Bahn oder dem eigenen Auto. Teilweise werden von den Kliniken auch feste Busverbindungen angeboten, die genutzt werden können. Nach Rücksprache mit den Mutter/Vater-Kind-Kliniken ist auch eine Abholung von nahegelegenen Bahnhöfen möglich.

Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann das Gepäck meist vorab mit einem Transportdienst in die Klinik geschickt werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Bitte setzen Sie sich aber vorab mit der Rehaklinik bzw. der Krankenkasse in Verbindung, um die konkreten Regelungen zu erfahren.

Die Kosten für die An- und Abreise werden von den Müttern bzw. den Vätern direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wenn es sich bei dem Aufenthalt in der Klinik um eine Vorsorgemaßnahme handelt, werden die Fahrtkosten zu 90% übernommen. Bei der Rehabilitationsmaßnahme werden die Fahrtkosten voll übernommen. Bitte denken Sie daran, alle Rechnungen aufzuheben.

Stethoskop und Symbol mit Mutter, Vater und Kind.

Ablauf der Mutter-Kind-Kur

Während der meist dreiwöchigen Kurmaßnahme steht die Kräftigung der Gesundheit von Mutter/Vater und Kind im Vordergrund. Je nach Klinik können die Therapien etwas variieren. In der Regel findet bei der Ankunft ein Aufnahmegespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin statt. Dabei wird ein individueller Kursplan erstellt, der angibt welche Behandlungen und Therapien zu welchen Zeiten stattfinden. Durch Bewegung und gesunde Ernährung soll der Körper regeneriert und gestärkt werden. Hierzu gibt es häufig Angebote wie Walking, Wassergymnastik, Ernährungsberatung oder Kochkurse. Durch Gespräche mit dem medizinischen Personal den Psycholog:innen, und dem Austausch mit anderen Patient:innen sollen Stress und Probleme abgebaut werden. Die Entlastung von den Alltagsaufgaben sorgt dafür, dass die Eltern mehr Zeit für ihre Kinder haben. Viele gemeinsame Aktivitäten sorgen für neue Erlebnisse und festigen die Mutter/Vater-Kind-Beziehung.

Ein individuell abgestimmter Therapieplan berücksichtigt die gesundheitliche Situation der Mutter/des Vaters und legt mehrdimensional konkrete Behandlungen bzw. Therapiemaßnahmen fest. Auch wird die persönliche Lebenssituation berücksichtigt und gezielt Unterstützungsmaßnahmen identifiziert.

Dauer

In der Regel dauert die Kurmaßnahme drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung um eine Woche beantragt werden. Der Antrag muss von den Ärzten und Ärztinnen der Klinik gestellt werden.

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Müssen sich Eltern Urlaub nehmen?

Da es sich bei der Kur um eine medizinische Maßnahme handelt, müssen erwerbstätige Eltern keinen Urlaub nehmen. Wie bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, haben die Eltern das Recht auf Lohnfortzahlung während der Maßnahme. Sobald die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, sollte die Arbeitsstelle darüber informiert werden.

Kosten

Entsprechend §§ 24 und 41 SGB V haben Mütter und Väter einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind der zuständige Kostenträger für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Erwachsene müssen pro Kalendertag 10 Euro zuzahlen, Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung befreit. In der Regel müssen für eine dreiwöchige Kur also 220 Euro selbst gezahlt werden. Für Eltern mit niedrigem Einkommen oder chronischen Krankheiten besteht die Möglichkeit, von einem Teil der Zuzahlung befreit zu werden. Chronisch Kranke müssen höchstens 1% des jährlichen Bruttoeinkommens der Familie zuzahlen. Bei allen anderen beträgt die Grenze 2%. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bereits vor Kurantritt zu stellen.

Bei einer privaten Krankenkasse muss individuell anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden, ob ein Anspruch auf Vorsorge-Rehabilitations- oder Sanatoriumsbehandlung besteht. Es kann in diesem Fall auch zu weiteren Kostenbeteiligungen kommen.

Beantragung einer Kur

Als Voraussetzung für die Bewilligung der Kur muss ein Gesundheitsproblem vorliegen, welches direkt mit der hohen Beanspruchung und Belastungen im Zusammenhang steht. Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet beim Ausfüllen eines Attestes, ob die Mutter/Vater-Kind-Kur als eine Vorsorgemaßnahme oder eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt wird. Liegt das ärztliche Attest vor, muss der Vater oder die Mutter noch ein Formular zur Antragstellung ausfüllen und dann kann die Kur bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Anders als bei medizinischen Maßnahmen sonst üblich gilt bei Mutter/Vater-Kind-Kuren nicht der Grundsatz, dass ambulante Einrichtungen einer stationären Behandlung vorgezogen werden sollen. Die Krankenkassen machen nach Bewilligung der Anträge den Familien Vorschläge mit in Frage kommenden Kurkliniken. Patient:innen können jedoch das Wunsch- und Wahlrecht nutzen und unabhängig von den Vorschlägen der Kostenträger eine Klinik selbst auswählen, sofern sie für die Behandlung geeignet ist. Die Wunschklinik kann bereits bei Antragstellung genannt werden. Auch ist eine Änderung der zugewiesenen Klinik nach Bewilligung möglich. Die Kostenzusage der Krankenkasse ist in der Regel sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Kur also angetreten werden.

Portrait von Gina-Sophie Labahn.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
DAS REHAPORTAL