Reha mit Kind

Zuletzt aktualisiert: 04.06.2024 | Lesedauer: ca. 7 Min.

Ist bei Mutter oder Vater eine Reha-Maßnahme notwendig und kann das Kind nicht vom anderen Elternteil oder einem Familienmitglied betreut werden, so muss die erkrankte Person nicht auf die Reha verzichten. In vielen Rehakliniken können Kinder als Begleitperson mitgenommen werden.

Als Mutter oder Vater in die Reha

Was mache ich mit meinem Kind? Diese Frage stellen sich viele Mütter und Väter, wenn aufgrund einer Erkrankung ein Aufenthalt in einer Rehaklinik notwendig ist. Häufig ist eine Rehabilitationsmaßnahme zur Festigung der Gesundheit z. B. nach einer Krebserkrankung oder bei orthopädischen und psychischen Krankheiten unvermeidbar. Auch chronische Erkrankungen wie Diabetes können die Reha begründen. Eine Rehabilitationsmaßnahme soll die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit so gut wie möglich wiederherstellen und eine Eingliederung ins Berufsleben erleichtern. Sie soll auch einer möglichen Pflegebedürftigkeit und frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben vorbeugen.

Besonders für Eltern ist es wichtig, nach Erkrankungen wieder zu genesen, um weiterhin für die Kinder da sein zu können. Gerade deshalb sollten Eltern nicht auf die Reha verzichten! Es gibt zahlreiche Kliniken, in denen eine Reha mit Kind als Begleitperson durchgeführt werden kann. In diesen Rehakliniken gibt es eine qualifizierte Kinderbetreuung, sodass Eltern ihre Behandlungen ohne Zeitdruck, Stress und Schuldgefühle wahrnehmen können. Dabei kann es je nach Klinik Unterschiede geben, für welche Altersklasse die Kinderbetreuung bzw. Schule ausgerichtet sind.

Kinderbetreuung in der Rehaklinik

Damit die Kinder während Ihrer Therapie nicht sich selbst überlassen sind, gibt es neben Kindergärten für die Kleinsten auch Aktiv-Programme für größere Kinder. Die Kindergärten sind modern und pädagogisch sinnvoll ausgestattet, sodass sich jedes Kind wohlfühlen kann. Oft gibt es großzügige Freiflächen und Spielmöglichkeiten. Häufig haben die Rehakliniken auch Schwimmbecken, in denen Sie mit Ihren Kleinen gemeinsam schwimmen können.

In einigen Kliniken gibt es auch pädagogische Angebote für Schulkinder sowie die Möglichkeit, eine nahe gelegene Schule als Gastschüler zu besuchen. Eltern schulpflichtiger Kinder sind somit nicht zwangsläufig an die Ferienzeit gebunden, sondern können die Reha auch außerhalb dieses Zeitraums antreten. Damit die Kinder möglichst wenig Inhalte verpassen, können die Eltern vor dem Aufenthalt Kontakt zu den Lehrer:innen der Heimatschule aufnehmen und einen Aufgabenplan erfragen. Das pädagogische Personal der Rehaklinik kann sich daran orientieren und die Schulaufgaben mit den Kindern systematisch aufarbeiten.

Da die Therapien auch in die Mittagszeit fallen können, nimmt man meist zu Abend eine gemeinsame Mahlzeit ein. Die Unterbringung erfolgt in entsprechend ausgestatteten Zimmern. Ausführliche Informationen werden bereits vorab versandt, sodass sich die Familien gut vorbereiten können.

Voraussetzungen für die Mitnahme von Kindern

Die Rehabilitation mit begleitendem Kind ist im Rahmen der Haushaltshilfe möglich. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger zunächst, ob Eltern Anspruch auf eine Kostenübernahme für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung während des Rehaaufenthaltes des Elternteils haben. Liegt dies vor, aber es kann keine adäquate Haushaltshilfe ermöglicht werden, können die Kinder zur Reha der Eltern mitgenommen werden. Dabei gibt es aber ein paar Voraussetzungen:

  • Kinder müssen unter 12 Jahren sein.
  • Es besteht eine aktuelle Erziehungsverantwortung (kann auch für Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder gelten).
  • Für Kinder mit Behinderungen oder beim Vorhandensein besonderer Gründe gilt diese Altersgrenze nicht.
  • Der Rehaerfolg darf durch die Anwesenheit der Kinder nicht gefährdet werden.
  • Es sprechen keine medizinischen Gründe gegen die Anwesenheit des Kindes.
  • Die Rehaklinik bietet einen gemeinsamen Aufenthalt von Eltern und Kindern an.

Je nach Klinik können die Voraussetzungen etwas variieren. In manchen Fällen dürfen beispielsweise nur schulpflichtige Kinder mitgenommen werden. Andere Kliniken gestatten nur die Mitnahme von Kindern im Kindergartenalter. Häufig wird auch ein ärztliches Attest gefordert, aus dem hervorgeht, dass die Kinder keine ansteckenden Krankheiten haben.

Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt es, Wünsche bei der Auswahl einer Rehaklinik anzugeben. Sofern dies nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führt, muss diesen Wünschen auch entsprochen werden. Das Wunsch- und Wahlrecht können Eltern im Fall einer Reha mit Kind nutzen, um eine Rehaklinik selbst auszuwählen, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Mehrere Mütter mit ihren Kindern spielen zusammen mit Gymnastikbällen.
Während des Aufenthaltes in einer Rehaklinik gibt es die Möglichkeit der Kinderbetreuung.

Unterschied zur Reha für Kinder und Mutter-Vater-Kind-Kur

Bei der Reha mit Kind ist ein Elternteil erkrankt. Die Mutter oder der Vater wird in einer Rehaklinik behandelt und die Therapie richtet sich ausschließlich an das Elternteil. Das Kind wird als Begleitperson mit aufgenommen.

Benötigt ausschließlich das Kind eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, handelt es sich um eine Reha für Kinder und Jugendliche . Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Eltern die Kinder während der 3-4 Wochen Aufenthalt begleiten.

Ist durch eine allgemeine Belastungssituation die Gesundheit eines Elternteils gefährdet oder verursacht bereits Probleme, ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme in Form einer Mutter-Vater-Kind-Kur möglich.

Antragstellung

Eine medizinische Rehabilitation muss beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. In den meisten Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Im Rahmen der Beantragung der Reha-Maßnahme kann auch die Kostenübernahme für die Mitnahme eines Kindes als Begleitperson beantragt werden. Dazu füllen die Eltern das Formular „Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten“(Formular G0581) der Rentenversicherung aus und reichen es ein.

Bei Ablehnung des Antrags kann vorerst Widerspruch eingelegt werden. Sollte die Kostenübernahme für Kinder als Begleitperson trotzdem nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, die Kosten von höchstens 78€ pro Tag selbst zu übernehmen. Die gewünschte Klinik kann dafür im Vorhinein ein Angebot erstellen.

Kosten

Die Hauptkosten für eine Reha übernehmen die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. In der Regel ist eine Zuzahlung von 10€ pro Tag zu leisten. Kinder unter 18. Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Einige Patienten und Patientinnen können sich aufgrund ihrer Einkommenssituation ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen. Manche Rehakliniken fordern für die Kinderbetreuung einen geringen Betrag ein, um davon beispielsweise Ausflüge oder Bastelmaterial für die Kinder zahlen zu können.

Fazit

Es gibt viele Situationen, die eine Reha mit Kind erforderlich machen. Auch als erkrankte Mutter oder Vater steht Ihnen je nach Schwere der Krankheit und Familiensituation eine Reha zu. Damit Ihr Kind auch während dieser Zeit betreut ist, können Sie es in eine speziell hierfür ausgestattete Rehaklinik mitnehmen.

Portrait von Friederike Preuß

Geschäftsbereich Kundenbetreuung und Marketing
DAS REHAPORTAL