Vorjahr 2019 Laut Antrags- und Bewilligungsstatistik KG 5 für 2020 ist die Anzahl der Neuanträge auf stationäre Rehabilitationsleistungen (756.565) bei den gesetzlichen Krankenkassen um 19,61 % im Vergleich zum Vorjahr 2019 (941.084) zurückgegangen. Die erbrachten Leistungen sind um 20 % gesunken. Auch die Ausgaben in Höhe von 2,3 Mrd. Euro haben sind im Vergleich zum Vorjahr um 11 % verringert.
Neuanträge auf eine stationäre Rehabilitationsleistung stellten im Jahr 2020 zu 57,23 % weibliche Personen (Männer 42,77 %). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat 592.000 Anträge auf eine stationäre Reha bewilligt, 135.146 Anträge hingegen abgelehnt. In 90,37 % führten medizinische Gründe zur Ablehnung.
Die Ablehnungsquote von Anträgen zur Anschlussheilbehandlung (AHB) war mit 8 % deutlich geringer als die zum Heilverfahren mit 44 %. Gegen 33.233 der abgelehnten Anträge wurde Widerspruch eingelegt, was 24,59 % entspricht. 19.134 Antragstellende waren damit erfolgreich und dem Widerspruch wurde stattgegeben (57,58 %).
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL