Im Jahr 2019 sind bei den gesetzlichen Krankenkassen 940.898 Anträge für eine stationäre und 122.272 für eine ambulante Reha eingegangen. Rund 68 % der Anträge für eine stationäre Reha beziehen sich auf eine Anschlussrehabilitation. Eine Mutter/Vater-Kind Reha wurde von 3.187 Versicherten beantragt. Die Ergebnisse der GKV-Statistik Reha und Vorsorge 2019 zeigen eine höhere Anzahl von Anträgen im Vergleich zum Vorjahr. Während die gesetzlichen Krankenkassen 6 % mehr Antrage für eine ambulante und 2 % für eine stationäre Reha erreicht hat, ist die Zahl der Anträge bei der Mutter/Vater-Kind Reha hingegen um 27 % zurückgegangen.
Ein anderes Bild zeigt sich bei den beantragten Vorsorgeleistungen. 87.350 Anträge für eine ambulante (- 8 % zum Vorjahr) und 9.819 für stationäre Vorsorgeleistung (+ 3 % zum Vorjahr) haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019 erreicht. Um 22 % sind die Anträge für eine Mutter/Vater-Kind Kur als Vorsorgeleistung gestiegen (182.983 Anträge).
Fast 20 % der Anträge auf eine stationäre Reha wurde von der GKV abgelehnt. Bei der Ablehnungsquote zeigen sich deutliche Unterschiede: 9 % der Anträge auf eine Anschlussrehabilitation wurden nicht genehmigt, bei Heilverfahren betrug die Quote 40 %.
Bei den 181.508 abgelehnten Anträgen auf eine stationäre Reha wurde in 26 % der Fälle Widerspruch eingelegt. Dieser war 2019 bei 28.642 Versicherten erfolgreich (62 %).
Eine mit 12 % deutlich geringere Ablehnungsquote zeigt der Blick auf die ambulante Reha. Auf 122.272 gestellte Anträge kamen im Jahr 2019 14.945 Ablehnungen. In 22 % der Fälle legten Patienten einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein. 2 von 3 Widersprüchen wurde stattgegeben und somit die ambulante Reha doch noch genehmigt.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL