An Gebärmutterhalskrebs, auch Zervixkarzinom (ICD-Code C53) genannt, erkranken in Deutschland jedes Jahr rund 6.600 Frauen. Das Durchschnittsalter bei Diagnosestellung liegt zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr. Krebsvorstufen werden dagegen früher, zwischen dem 30. und 35. Lebensjahr, festgestellt. Wird die Erkrankung in einem frühen Stadium festgestellt, ist sie nahezu immer heilbar. Mit zunehmender Ausbreitung sinken die Heilungschancen jedoch.
Die Gebärmutter gliedert sich in Gebärmutterkörper (Corpus uteri) und Gebärmutterhals (Zervix). Das in die Scheide (Vagina) ragende Ende des Gebärmutterhalses wird als als Muttermund (Portio) bezeichnet. An diesem oder im Inneren des Gebärmutterhalses können bösartige Zellveränderungen, also Krebs , entstehen.
Als wichtigster Risikofaktor für Gebärmutterhalskrebs gilt die chronische Infektion mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV). Mehr als 90 % aller Zervixkarzinome sind darauf zurückzuführen. Weitere Risikofaktoren sind frühzeitiger Geschlechtsverkehr, häufiger Partnerwechsel, viele Geburten, eine erworbene Immunschwäche oder Rauchen.
Es gibt rund 200 verschiedene HPV-Typen, von denen einige als aggressiver gelten als andere. Zu den "high risk"-Typen gehören HPV 16, 18, 31, 45, 51 und 52. Davon sind allein die Typen 16 und 18 für mehr als 70 Prozent der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen verantwortlich.
Übertragen werden HPV-Viren hauptsächlich beim Geschlechtsverkehr.
Die Krebsvorstufen, auch Präkanzerosen genannt, und die Frühstadien verursachen meist keine Beschwerden. Symptome des Karzinoms können vaginaler Ausfluss (manchmal sehr unangenehm riechend), Blutungen nach dem Geschlechtsverkehr, unregelmäßige Blutungen, starke Regelblutungen, Zwischen- oder Schmierblutungen sein.
Im fortgeschrittenen Stadium können unter anderem folgende weitere Symptome auftreten und auf einen Befall von Nachbarorganen hinweisen:
Das Zervixkarzinom ist das einzige weibliche Genitalkarzinom mit der Möglichkeit der Früherkennung und die Vorsorge ist im gesetzlichen Krebs-Früherkennungsprogramm enthalten. Voraussetzung sind regelmäßige Untersuchungen beim Frauenarzt. Die Intervalle sowie die Inhalte der Vorsorge sind altersabhängig. Dazu gehören die Tastuntersuchung, die Zellabstriche und die HPV- Nachweise. Ergänzend kann der Muttermund mit einer Lupe (Kolposkopie) betrachtet und kleine Gewebsproben unter Sicht entnommen werden.
Jede Frau sollte diese Vorsorgemöglichkeiten unbedingt nutzen, damit Veränderungen erkannt werden, die noch nicht bösartig sind und durch kleine minimalinvasive oder organerhaltende Eingriffe beseitigt werden können.
Bestätigt sich bei einer Vorsorgeuntersuchung das Vorliegen einer Krebsvorstufe, reicht zur Behandlung meist die Entfernung des befallenen Gewebes aus, elektrochirurgisch unter Sicht oder mittels Laser. Eine weitere Möglichkeit ist die Konisation. Das ist das Entfernen eines Kegels aus dem Gebärmutterhals. Zusätzlich sollte eine Ausschabung des Gebärmutterhalskanals erfolgen. Auch bei Frühstadien kann die Konisation als Behandlung ausreichend sein. Dieses organerhaltende Vorgehen ist insbesondere von Bedeutung für Frauen mit noch bestehendem Kinderwunsch.
Zur Planung der weiteren Behandlung bei größeren Tumoren ist es notwendig, folgende zusätzliche Untersuchungen durchzuführen: Computertromographie CT oder Magnetresonanztomographie MRT, Blasenspiegelung Zystoskopie und Enddarmspiegelung Rektoskopie.
Je nach Untersuchungsergebnissen und Risikofaktoren gibt es drei Therapiemöglichkeiten:
Im Rahmen der Operation entfernt der/die Gynäkolog:in die Gebärmutter, einen Teil der Scheide sowie Bindegewebe seitlich um die Gebärmutter. Die systematische Entfernung von Lymphknoten im Becken sowie der unteren Bauchschlagader vervollständigen den Eingriff.
Besteht ein erhöhtes Rückfallrisiko, kann sich nach der Operation eine Strahlentherapie oder aber eine Radiochemotherapie anschließen. Letztere kommt insbesondere im Falle eines fortgeschrittenen Stadiums des Zervixkarzinoms zum Einsatz, da aufgrund der Ausdehnung eine Operation nicht mehr möglich ist. Doch auch im früheren Stadium ist die Radiochemotherapie eine Option, wenn die Operation mit Risiken verbunden ist.
Viele Frauen sind nach der Behandlung des Zervixkarzinoms sowohl physisch als auch psychisch beeinträchtigt. Neben der Angst vor einem Rückfall, verändern auch die Einschränkungen aufgrund des Organverlusts die Lebensqualität. Die Nachsorge hilft, die körperlichen und mentalen Folgen der Erkrankung zu verarbeiten. Weitere Unterstützung kann eine Rehabilitation stationär oder ambulant bieten.
Eine Rehabilitation hat zum Ziel, betroffenen Frauen die Rückkehr ins familiäre, soziale und berufliche Leben zu ermöglichen. Das multidisziplinäre Team aus Ärzt:innen, Psycholog:innen, Sport-, Physio- und Ergotherapeut:innen, Sozialarbeiter:innen und Ernährungsberater:innen gibt wertvolle Hinweise sowohl bei der Krankheitsverarbeitung als auch zur Wiedererlangung der körperlichen und mentalen Leistungsfähigkeit.
So ist die Anschlussrehabilitation (AHB ) die erste Rehabilitationsmaßnahme, die sich direkt an die Akutbehandlung anschließt. Im darauffolgenden Jahr kann sich eine weitere Reha anschließen. Die reguläre Dauer der Maßnahme beträgt drei Wochen, eine Verlängerung um 7 Tage ist bei gutem Reha-Ergebnis möglich. Der Sozialdienst der Klinik oder der/die nachsorgende Ärzt:in unterstützt bei der Antragstellung.
Nach der AHB beginnt die fünfjährige Nachsorge. Diese umfasst regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei den Frauenärzt:innen, in den ersten drei Jahre alle drei Monate, um Rückfälle möglichst frühzeitig zu erkennen und die Behandlung wiederum auf Heilung auszurichten. Danach verlängert sich das Intervall auf sechs Monate.
Seit dem Jahr 2006 gibt es eine Impfung gegen Humane Papillomviren. Diese wurde von dem Deutschen Harald zur Hausen entwickelt, wofür er den Nobelpreis für Medizin erhielt. Die Impfung ermöglicht es, Infektionen mit gefährlichen HPV-Typen zu verhindern, die für rund 90 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Außerdem können durch die Impfung Vorstufen von Scheidenkrebs, Krebs der äußeren Genitale und Enddarmschließmuskelkrebs sowie das Peniskarzinom verhindert werden.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine möglichst frühe Impfung von Kindern (Mädchen und Jungen) ab dem 9. Lebensjahr. Vor Aufnahme des Geschlechtsverkehrs ist eine zweimalige Impfung ausreichend, danach sollten drei Impfungen erfolgen. Bevorzugt werden sollte der Impfstoff gegen neun HPV-Typen. Durchführen können die Impfung Frauenärzt:innen, aber auch Haus- und Kinderärzt:innen. Die Impfung ist eine Krankenkassenleistung.
Die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sollten auch von Geimpften wahrgenommen werden.
Auch beim Gebärmutterhalskrebs gibt es keine typischen Symptome. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms können jedoch Vorstufen und Frühstadien rechtzeitig erkannt werden und einer minimalinvasiven und möglichst organerhaltenden Behandlung zugeführt werden.
Bei größeren Tumoren erfolgt ein operativer Eingriff oder eine kombinierte Radio-Chemotherapie. Daran anschließend haben Patientinnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Rehabilitation zu konditionieren und die körperlichen sowie psychischen Folgen der Erkrankung zu verarbeiten. Eine vorbeugende Maßnahme gegen die Erkrankung ist die frühzeitige Impfung gegen HPV.
Chefärztin Gynäkologische Onkologie