Der zum Jahresende 2019 erstmals aufgetretene Krankheitserreger SARS-CoV-2 verursacht die Erkrankung COVID-19. Nach schweren Krankheitsverläufen sind die Patientinnen und Patienten aber nicht automatisch wieder genesen, nur weil das Virus nicht nachweisbar bzw. keine Isolationspflicht mehr vorliegt. Ein langer Krankenhausaufenthalt, die künstliche Beatmung und die seelische Belastung können einen geschwächten Allgemeinzustand verursachen. Weiterhin können Symptome wie Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns, Atembeschwerden, Herzrhythmusstörungen und Depressionen bestehen bleiben oder neu auftreten (Post- und Long-COVID). Eine Reha im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt (Anschlussheilbehandlung) oder zu einem späteren Zeitpunkt als Heilverfahren kann ratsam sein. DAS REHAPORTAL hat zusammen mit einem Expertengremium eine Checkliste mit wesentlichen Kriterien für die Behandlung von Post-COVID entwickelt. Alle Rehakliniken, welche die Anforderungen erfüllen, sind mit dem Post-COVID-Check gekennzeichnet und auf dieser Seite aufgelistet.