Onkologische Reha

Zuletzt aktualisiert: 18.06.2024 | Lesedauer: ca. 8 Min.

Eine Krebserkrankung und ihre Therapie sind ein gravierender Einschnitt in den Lebensalltag. Die anschließende Behandlung und das „Leben mit Krebs“ kosten Kraft und bedeuten eine ständige Auseinandersetzung mit diesem Thema. Wie das „Leben nach dem Krebs“ aussehen kann, ist eine von vielen Fragen, die sich Betroffene und Angehörige stellen.

Den Krebs hinter sich lassen zu können und die physischen und psychischen Auswirkungen der Erkrankung zu verarbeiten sind die Ziele der Onkologischen Reha. Diese medizinische Rehabilitation schließt an die akute Krebstherapie an und führt die Behandlungen weiter. Sie soll Ihnen dabei helfen, wieder Kraft zu tanken und Erholung zu finden. Zudem soll Ihnen der Übergang in den Alltag und die Berufstätigkeit erleichtert werden (soziale und berufliche Reha). Eine Reha soll mit unterschiedlichen Maßnahmen eine frühzeitige Rente oder Pflegebedürftigkeit abwenden.

Das Leben mit und nach dem Krebs

Die Diagnose „Krebs “ steht für eine anstrengende Zeit und einen großen Kraftaufwand. Jede Krebserkrankung braucht eine individuellen Therapieplan je nach Verlauf und Art der Erkrankung. Dafür stehen einige Standardverfahren zur Verfügung, von der Chemotherapie, über Strahlentherapie bis hin zu Operationen. Da diese Eingriffe und Therapien sehr viel Kraft und Zeit kosten, brauchen Sie eine entsprechend lange Zeit zur Wiedergewinnung ihrer Kräfte.

Hier setzt die Onkologische Reha an, die Ihnen nicht nur dabei hilft, körperlich wieder zu genesen und den ersten Therapieerfolg zu stabilisieren. Die Reha bietet Ihnen auch einen Rahmen dafür, sich mental-emotional mit Ihrer Erkrankung und den möglichen Folgen auseinanderzusetzen. So wird Ihnen die Phase zwischen Klinik und Alltag etwas erleichtert.

Krebserkrankte Frau mit blauem Kopftuch sitzt im Krankenbett und schaut aus dem Fenster.

Wer hat Anspruch auf eine Onkologische Reha?

Nach der ersten Behandlung Ihrer Krebserkrankung sind Ihr behandelnder Arzt und der Kliniksozialdienst Ihre Ansprechpartner zum Thema Reha. Nach einer Operation oder Chemotherapie haben Sie die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung nach dem Klinikaufenthalt.

Damit Sie eine Onkologische Reha in Anspruch nehmen können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die akute Erstbehandlung ist abgeschlossen.
  • Es gibt eine positive Prognose darüber, dass die Onkologische Reha Ihre körperlichen, seelischen, sozialen und/oder beruflichen Krankheitsfolgen verbessern wird.
  • Sie sind körperlich ausreichend belastbar, um die Reha antreten zu können.

Art und Zeitpunkt der Reha

Bei der onkologischen Reha unterscheidet man zwischen zwei Zeitpunkten. Entweder kann die Reha direkt an die medizinische Krebsbehandlung angeschlossen werden. Man spricht in diesem Fall von einer Anschlussrehabilitation (AHB). Sie wird innerhalb von zwei Wochen nach der abgeschlossenen Erstbehandlung begonnen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung eine onkologische Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Bei besonders schweren Funktionsstörung kann diese sogar bis zu zwei Jahre nach der Primärbehandlung begonnen werden. Im Zeitraum der ersten zwei Jahre kann der/die Patient:in außerdem eine zweite Reha-Maßnahme beantragen, wenn erhebliche Funktionsstörungen vorliegen und die körperlichen, sozialen, seelischen oder beruflichen Einschränkungen, die durch die Erkrankung entstanden sind, durch eine weitere Behandlung positiv zu beeinflussen sind.  

Was leistet eine Onkologische Reha?

Eine Onkologische Reha soll die Wirkung der ersten, akuten Therapie der Krebserkrankung festigen und unterstützen. Da die Krebserkrankung und ihre Behandlung Sie als ganzen Menschen gefordert hat, verfolgt die Onkologische Reha auch einen ganzheitlichen Ansatz. Körperliche Nachwirkungen und Bewegungseinschränkungen, Schmerzen und Ängste sollen gemildert werden. Dies alles hat Ihre Genesung und Lebensqualität, aber auch Selbständigkeit und zukünftige Erwerbsfähigkeit im Blick.

Sie werden dafür im physischen und psychischen Bereich unterstützt mit

  • Ergo- und Physiotherapie,
  • Bewegungstherapie,
  • Schmerztherapie,
  • ergänzender Beratung zu Ernährung und dem zukünftigen Alltag,
  • psychoonkologischer Hilfen und Krisenintervention und
  • Erkennung und Behandlung von Folgestörungen der Krebserkrankung.

In einigen Kliniken werden auch spezifische Zusatzbehandlungen wie beispielsweise Lymphdrainagen nach einer Brustkrebserkrankung oder Schlucktherapie bei Tumoren im Kopf-Hals-Bereich angeboten. Wenn aufgrund des Krankheitsbildes Bedarf für eine solche Behandlung besteht, sollte dies bei der Auswahl der Rehaklinik berücksichtigt werden.

Die Reha kann stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Je nachdem, wie es Ihr körperlicher Zustand erlaubt und welche Reha-Angebote es in Ihrer Nähe gibt, kommen verschiedene Rehamodelle für Sie in Frage. Als Patient:in verfügen Sie über das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht, welches Ihnen die freie Wahl einer Rehaklinik erlaubt, solange diese sich nachweislich für die Erkrankung eignet, nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert ist und ein Belegungsvetrag zwischen Klinik und Kostenträger besteht.

Spezialisierte Rehakliniken bieten sämtliche Maßnahmen zur Therapie bzw. Nachsorge bei Krebsbehandlungen an und sollten deshalb immer gegenüber anderen Reha-Angeboten vorgezogen werden. In Deutschland gibt es viele Kliniken mit diesem Schwerpunkt, die man über Klinikverzeichnisse oder den Sozialdienst der Krankenhäuser finden kann.

Wie lange dauert der Aufenthalt in der onkologischen Reha?

In der Regel dauert die onkologische Reha drei Wochen. Je nach Bedarf kann der Aufenthalt auch verkürzt oder verlängert werden. Für eine Verlängerung muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden. Der Antrag beinhaltet ein Gutachten des/der behandelnden Arztes/Ärztin, aus dem die medizinische Notwendigkeit hervorgeht.

Wie wird der Antrag auf onkologische Reha gestellt?

Der Antrag für eine Anschlussrehabilitation wird üblicherweise gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen gestellt. Findet die Rehabilitation nicht direkt im Anschluss an die Primärbehandlung statt oder handelt es sich um eine wiederholte Reha-Maßnahme, muss der Antrag alleine gestellt werden. Die Formulare dafür gibt es bei der Rentenversicherung, Krankenkassen oder Auskunfts- und Beratungsstellen. Der/die Patient:in ist dafür verantwortlich, einen ärztlichen Befundbericht einzuholen, aus dem hervorgeht wie der Gesundheitszustand des/der Patient:in ist und welche Nebenerkrankungen und Einschränkungen bestehen. Dieser Bericht muss dem Antrag beigefügt werden.

Auch zusätzliche Leistungen können beantragt werden. Wenn es der Gesundheitszustand zulässt, können in manchen Einrichtung bei Bedarf auch Kinder mitgebracht werden. Es gibt außerdem eine Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung, um eine Kinderbetreuung während der Reha bezahlen zu können.

Wer übernimmt die Kosten der Reha?

Krankenkassen und Rentenversicherung übernehmen die Kosten einer Onkologischen Reha. Welcher Kostenträger für den Einzelfall verantwortlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

  • Bei Angestellten und Arbeitnehmern ist bei einer positiven Erwerbsprognose die Deutsche Rentenversicherung leistungspflichtig.
  • Bei Rentnern ist es in der Regel die Gesetzliche Krankenversicherung.

Für Sie spielt es keine Rolle, an welchen Träger Sie sich zunächst wenden, denn der Antrag wird an den jeweils zuständigen Träger weitergereicht. Die Leistungsträger vereinbaren unter sich die Zuständigkeiten im Einzelfall – doch erst nach Antragseingang.

Die Kosten richten sich nach der Art der Reha und Ihrem Versicherungsstatus. Bei einer stationären Rehabilitation werden derzeit pro Kalendertag 10 Euro Zuzahlung für den Patienten berechnet – längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Reha über die Renten- oder Krankenversicherung organisiert wird. Bei einer Anschlussrehabilitation ist ebenfalls ein Eigenanteil fällig. Bei der Krankenversicherung muss eine Zuzahlung bis zu 28 Tage geleistet werden, bei der Rentenversicherung bis zu 14 Tagen. Berücksichtigt werden allerdings sämtliche Zuzahlungen, die Sie für die Behandlung im Krankenhaus oder einer anderen Rehaklinik bereits geleistet haben. Die Kosten entfallen ganz, wenn die Betroffenen noch nicht volljährig sind oder Übergangsgeld erhalten haben. Weiterhin bestimmt das regelmäßige Einkommen über die Zuzahlungsbefreiung.

Welche Möglichkeiten haben Patient:innen nach der Reha?

Um nach der Reha weiterführende Hilfe für den Alltag zu bekommen, können Betroffene sich an die Sozialdienste wenden. Diese können beispielsweise bei der Beantragung von Pflege- oder Wohngeld oder der Organisation eines Schwerbehindertenausweises helfen.
Die Rentenversicherung bietet außerdem eine umfassende Reha-Nachsorge an. Der/die Patient:in kann psychische Unterstützung, Bewegungsangebote oder Beratungen in Anspruch nehmen. Über Art und Umfang der Maßnahmen wird anhand des jeweiligen Bedarfs entschieden.

Fazit

Wer nach der Erstbehandlung das Gefühl hat, schnell wieder in den Alltag zurückkehren zu können, kann dennoch von einer Onkologischen Reha profitieren. Die teils intensiven Therapien zehren an den Kräften und das Leben nach dem Krebs gestaltet sich einfacher, wenn Sie ein Netzwerk von medizinischen Experten und anderen Betroffenen an Ihrer Seite wissen.

Deshalb sollten sich Patient:innen ausreichend Zeit für die Genesung nehmen und auch nach der klinischen Behandlung weiter mit Expert:innen zusammenarbeiten, um ein Höchstmaß an körperlichen, emotionalen, kognitiven, sozialen und psychomotorischen Kompetenzen zu erlangen. Dies gilt auch für Betroffene, bei denen der Krebs schnell diagnostiziert und therapiert werden konnte.