Zugang zur Rehabilitation erleichtert – Bundestag beschließt IPReG 07.07.2020

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2024 | Lesedauer: ca. 3 Min.

Seit August 2019 gibt es den ersten Entwurf des Gesetzes  zur Stärkung  von Rehabilitation und  intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damals hieß das Gesetz noch Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz unter der Abkürzung RISG.

Bis ein Gesetz in Kraft tritt muss es verschiedene Überarbeitungsstufen durchlaufen. Lesungen und Anhörungen im Bundestag und Bundesrat müssen erfolgen bis schließlich in einem finalen Durchgang im Bundesrat die Verkündung des Gesetzes erfolgt. Das vormals als RISG geplante Gesetz wurde auf dem Weg durch diesen Prozess umbenannt: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG ist nun die korrekte Bezeichnung. Die Regelungen des Gesetzes standen unter scharfer Kritik. Fach- und Pflegeverbände sowie Sozial- und Behindertenverbände fordern noch immer umfassende Nachbesserungen. Diese beziehen sich vor allem auf die Intensivpflegeversorgung im häuslichen Umfeld.

Porträt von Thomas Bublitz.

Für die medizinische Rehabilitation wurden zwischenzeitlich Nachbesserungen vorgenommen. In der Fassung vom 02.07.2020 sind folgende Regelungen für Reha-Kliniken beschlossen worden:

  • Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation wird erleichtert: künftig kann die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Reha durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte festgestellt werden. Eine Direktverordnung reicht aus, sofern zur Diagnose geeignete Instrumente zur Einstufung verwendet wurden. Die Krankenversicherung muss sich an diese Feststellung halten. Bei anderen Indikationen kann die Krankenkasse von der Verordnung abweichen, muss aber den den Medizinischen Dienst hinzuziehen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht  der Rehabilitanden wird gestärkt. Zukünftig werden die Mehrkosten, die bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts entstehen, zur Hälfte von den Krankenkassen übernommen. Zuvor mussten die Patienten die Kosten vollständig übernehmen. Außerdem wird die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen.
  • Ein wichtiger Erfolg ist die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung. Damit wird es möglich, dass Rehakliniken den Pflegekräften angemessene Gehälter zahlen können. In den Vergütungsverhandlungen können nun Vergütungserhöhungen verlangt werden, die über die Veränderungsraten hinausgehen.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK e.V.) hat sich neben anderen Verbänden in der Rehabilitation vehement für diese Veränderungen eingesetzt. Thomas Bublitz, Geschäftsführer des BDPK e.V. ist mit dem Ergebnis zumindest in Teilen zufrieden:

"Nach einiger Verzögerung begrüßen wir, dass der Bundestag gestern das IPReG beschlossen hat. Nachdem es in der Vergangenheit nur wenig Anpassungen zur Reha gegeben hat, ist dieses Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung, dafür sind wir Gesundheitsminister Jens Spahn dankbar."

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (voraussichtlich im Herbst) in Kraft.

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Informationen zum

Wunsch- und Wahlrecht
Portrait von Annabelle Neudam
Exam. Krankenschwester, Dipl. Gesundheitsökonomin, M. Sc. Health Care Management

Geschäftsführerin
DAS REHAPORTAL