Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) empfiehlt ein beschleunigtes Verfahren zur Überleitung von Patienten aus Krankenhäusern in Rehakliniken. Dafür sollen vorerst Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern unmittelbar die Anschlussrehabilitation veranlassen können. Auf die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse muss nicht gewartet werden. Das beschleunigte Verfahren soll vorerst bis zum 30.04.2020 Anwendung finden.
Grundlage für die Beurteilung stellt der Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation (AHB) der DRV dar. Folgende Indikationen können eine AHB begründen:
Außerdem soll die Direkteinweisung auch für die neurologische Rehabilitation in der Phase C sowie die geriatrische Rehabilitation Anwendung finden.
Das temporäre Vorgehen soll Krankenhäuser entlasten bzw. mehr Kapazitäten für Corona-Patienten zur Verfügung stellen.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL