Rehakliniken werden an Telematikinfrastruktur angebunden 08.07.2020

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2024 | Lesedauer: ca. 1 Min.

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass auch Rehakliniken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Die Ausstattungs- und Betriebskosten sollen den Rehakliniken ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden. Über die genaue Aufteilung des Kostenausgleichs müssen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund noch eine separate Vereinbarung treffen.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat das Ziel, neue digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können. Allen voran das E-Rezept und die elektronische Patientenakte. Aber auch die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern soll verbessert werden, etwas durch die elektronische Zustellung von Überweisungen zu Fachärzten.

Die Pandemie zeigt, wie wichtig digitale Angebote für die Versorgung von Patienten sind. Darum sorgen wir mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz dafür, dass Digitalisierung im Alltag ankommt. Versicherte können ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern lassen. Sie bekommen die Möglichkeit, das E-Rezept mit einer neuen App zu nutzen. Und Facharztüberweisungen gibt es künftig auch digital. Dabei können sich Patienten jederzeit darauf verlassen, dass ihre Daten sicher sind."
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister
Arzt hat ein Tablet in der Hand.
Portrait von Alexander Mühlhause

Leiter Projektmanagement Rehaportal und Finanzen
DAS REHAPORTAL