Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass auch Rehakliniken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Die Ausstattungs- und Betriebskosten sollen den Rehakliniken ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden. Über die genaue Aufteilung des Kostenausgleichs müssen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund noch eine separate Vereinbarung treffen.
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat das Ziel, neue digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können. Allen voran das E-Rezept und die elektronische Patientenakte. Aber auch die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern soll verbessert werden, etwas durch die elektronische Zustellung von Überweisungen zu Fachärzten.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL