Die Vereinbarungspartner des Rahmenvertrags zum Entlassmanagement Reha haben sich auf Änderungen geeinigt. Zu den Vereinbarungspartnern zählen unter anderem der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie Verbände der Leistungserbringer wie BDPK, DEGEMED, AWO und Fachverband Sucht+. Der ursprüngliche Rahmenvertrag zum Reha-Entlassmanagement galt seit dem 01.02.219.
Die 1. Änderungsvereinbarung ist seit dem 01.11.2023 in Kraft. Sie beinhaltet redaktionelle Anpassungen sowie Änderungen an geänderte gesetzliche Regelungen. Im Folgenden werden die relevanten Änderungen aufgeführt:
Die Lesefassung im Änderungsmodus ist z. B. online bei dem GKV-Spitzenverband einsehbar: Rahmenvertrag Entlassmanagement Reha - 1. Änderungsvereinbarung.
Mit diesen Änderungen soll das Entlassmanagement in stationären medizinischen Rehakliniken verbessert und an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Das Entlassmanagement in der Rehabilitation umfasst verschiedene Bestandteile, um eine angemessene medizinische und pflegerische Versorgung nach Abschluss der Reha sicherzustellen. Dazu gehören die Feststellung und Dokumentation des Versorgungsbedarfs, die Einleitung der Anschlussversorgung mit frühzeitiger Kontaktaufnahme zu weiterbehandelnden Ärzt:innen oder Leistungserbringern, die Verordnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen der Kranken- und/oder Pflegekasse sowie Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zur Selbsthilfe . Zusätzlich können auch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Aushändigung eines Reha-Entlassungsberichts und Hilfestellungen bei der Beantragung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Bestandteile des Entlassmanagements sein.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL