Rahmenvertrag Reha-Entlassmanagement geändert 06.11.2023

Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024 | Lesedauer: ca. 3 Min.

Die Vereinbarungspartner des Rahmenvertrags zum Entlassmanagement Reha haben sich auf Änderungen geeinigt. Zu den Vereinbarungspartnern zählen unter anderem der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie Verbände der Leistungserbringer wie BDPK, DEGEMED, AWO und Fachverband Sucht+. Der ursprüngliche Rahmenvertrag zum Reha-Entlassmanagement galt seit dem 01.02.219.

Die 1. Änderungsvereinbarung ist seit dem 01.11.2023 in Kraft. Sie beinhaltet redaktionelle Anpassungen sowie Änderungen an geänderte gesetzliche Regelungen. Im Folgenden werden die relevanten Änderungen aufgeführt:

  • Aufnahme der Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen nach §33a SGB V (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3)
    "Soweit dies für den Versicherten unmittelbar nach Entlassung erforderlich ist, können Rehabilitationseinrichtungen die in §§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 33a SGB V genannten Leistungen verordnen... Bei der Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen gelten die Regelungen nach § 33a SGB V sowie die Vorgaben des BMV-Ä..."
     
  • Beachtung von Rabattverträgen bei der Arzneimittelverordnung (§ 10 Abs. 3)
    "...Bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln gelten die Regelungen zu den Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen nach § 84 SGB V entsprechend. Bei der Verordnung von Arzneimitteln sind insbesondere auch die Verträge nach §§ 130a Abs. 8, Seite 8 von 13 130b und 130c SGB V zu beachten..."
     
  • Vorgaben für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bzw. bei Nichtanbindung der Rehaklinik an die TI für ein Ersatzverfahren (§ 11 Abs. 3)
    "Die Attestierung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch den behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtungen... Die Übermittlung der Ausfertigung für die Krankenkassen erfolgt durch ein elektronisches Verfahren... Ausgenommen hiervon sind Rehabilitationseinrichtungen, die nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Diese erstellen mittels Stylesheet eine papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, senden die 'Ausfertigung Seite 9 von 13 Krankenkasse' an die zuständige Krankenkasse und händigen die 'Ausfertigungen Versicherter und Arbeitgeber' an die Versicherten aus..."

Die Lesefassung im Änderungsmodus ist z. B. online bei dem GKV-Spitzenverband einsehbar: Rahmenvertrag Entlassmanagement Reha - 1. Änderungsvereinbarung.

Mit diesen Änderungen soll das Entlassmanagement in stationären medizinischen Rehakliniken verbessert und an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Das Entlassmanagement in der Rehabilitation umfasst verschiedene Bestandteile, um eine angemessene medizinische und pflegerische Versorgung nach Abschluss der Reha sicherzustellen. Dazu gehören die Feststellung und Dokumentation des Versorgungsbedarfs, die Einleitung der Anschlussversorgung mit frühzeitiger Kontaktaufnahme zu weiterbehandelnden Ärzt:innen oder Leistungserbringern, die Verordnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen der Kranken- und/oder Pflegekasse sowie Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zur Selbsthilfe . Zusätzlich können auch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Aushändigung eines Reha-Entlassungsberichts und Hilfestellungen bei der Beantragung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Bestandteile des Entlassmanagements sein.

Portrait von Alexander Mühlhause

Leiter Projektmanagement Rehaportal und Finanzen
DAS REHAPORTAL