Jeder Patient darf sich seine Reha-Einrichtung selbst aussuchen. Die Vorgaben anhand einer Klinikliste der Krankenkassen oder Rentenversicherung kann als Orientierung für die Patient:innen dienen - niemand ist gezwungen, sich für eine der Einrichtung der Liste zu entscheiden. Allerdings gibt es eine Einschränkung bei der Wahl der Klinik. Die Klinik der Wahl muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen:
In den meisten Fällen reicht ein formloser Wunsch nach einer Rehaklinik aus. Wird der Antrag trotz der begründeten Wunschäußerung abgelehnt, hilft es oft, Widerspruch einzulegen.
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DAS REHAPORTAL