Ab dem 01.03.2024 treten neue Vordrucke für das Antragsverfahren auf Anschlussrehabilitation in Kraft, die den § 16 Reha-Richtlinie umsetzen. Die geänderten Formulare "Antrag auf Anschlussrehabilitation" und "Ärztlicher Befundbericht" (Version 2.0) werden als neue Anlagen 3a) und 3b) zum Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V beigefügt. Eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 ist geplant, in der die derzeit gültigen Formulare (Version 1.0) noch Anwendung finden.
Die geänderten Formulare "Antrag auf Anschlussrehabilitation" und "Ärztlicher Befundbericht" (Version 2.0) wurden vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) überarbeitet, um auf Hinweise aus der Praxis zu reagieren und die zu erhebenden Daten auf das Notwendige zu reduzieren.
Das neue Formular "Ärztlicher Befundbericht" enthält wichtige Änderungen für Anschlussrehabilitationen nach § 40 Absatz 6 Satz 1 SGB V.
Die derzeit gültigen Formulare werden für Neurologie und Geriatrie um den Barthel-Index ergänzt, sodass das Zusatzblatt "Barthel-Index" entfällt und stattdessen das SINGER-Patientenprofil bei allen Indikationen ausgefüllt werden muss. Neurologische Krankheiten fallen unter die Regelung des § 16 Reha-RL, wenn eine eindeutige Phasenzuordnung zur Phase D aus den ärztlichen Befundberichten abgeleitet werden kann. Zusätzlich zu den Angaben im SINGER-Patientenprofil müssen auch Angaben zu den Frühreha-Kriterien gemacht werden, um die Zuweisung in die entsprechende Phase zu ermöglichen.
Die Erläuterungen zum Vordrucksatz "Anschlussrehabilitation" wurden aktualisiert und abgestimmt. Die 11. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement wird zeitnah abgestimmt werden.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL