Corona und Reha - was Patienten jetzt wissen müssen! 17.03.2020

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2024 | Lesedauer: ca. 5 Min.

In kurzer Zeit hat sich die Situation in Deutschland und Europa stark verändert. Patientinnen und Patienten, die vor einer geplanten Rehamaßnahme stehen, sind besorgt. Kann und soll die Reha angetreten werden? Können die Patienten die Reha abbrechen oder die Kliniken die Maßnahme absagen? Was passiert vor Ort? Wie groß ist das Risiko einer Ansteckung?

Den aktuellen Stand aus den Kliniken haben wir bestmöglich für Sie zusammengefasst. Die Aktualität der Angaben kann aufgrund der Änderungen der bundespolitischen Vorgaben nicht garantiert werden. Aktualisierung 31.03.2020 - 15:30 Uhr

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG

Beratungen durch die Deutsche Rentenversicherung zu Rehabilitationsleistungen können ab sofort NICHT mehr in den Beratungs- und Geschäftsstellen durchgeführt werden. Damit soll möglichen Infektionen mit und Weiterverbreitung des Corona-Virus vorgebeugt werden. Antragsunterlagen können online heruntergeladen werden. Bei Fragen zur Reha, dem Antragsverfahren und der aktuellen Situation bittet die DRV um Nutzung der Service-Telefonnummer: 0800 1000 480 70.

Außerdem hat die Deutsche Rentenversicherung Bund einen bundeseinheitlichen Kurzantrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation herausgegeben, der für solche Patientinnen und Patienten gilt, die aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ihre Rehabilitation nicht abschließen konnten oder die Leistung aufgrund der Betreuung der Kinder abbrechen mussten. Sofern die behandelnden Ärzte das Rehaziel noch nicht als erreicht sehen und die Rehamaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden soll, können Patienten diesen Kurzantrag einreichen. Eine erneute, vollständige Bewilligung ist hier erforderlich.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Eine Stellungnahme der BARMER lesen Sie hierDiese stammt von Donnerstag, 12.03.2020. Ob die Aussagen in Anbetracht der von der Regierung verordneten Maßnahmen so noch haltbar ist, können wir nicht garantieren.

ALLGEMEINE LAGE IN DEN REHAKLINIKEN

Grundsätzliches: Die Anordnung von Schließungen und Reduzierung des öffentlichen Lebens betrifft derzeit offiziell keine Einrichtungen des Gesundheitswesen. "Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet." Größere Klinikketten berichten, dass sie sich in Bezug auf die Verfügbarkeit von Desinfektions- und Reinigungsmitteln umfassend vorbereitet haben und eine Einschränkung des Betriebs derzeit nicht zu befürchten ist.

Aus einigen Kliniken ist uns jedoch bereits bekannt, dass Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund der Corona-bedingten Restriktionen und gesteigerten Hygienemaßnahmen nicht in einem Umfang erbracht werden können, die den Anforderungen der Kostenträger entsprechen. Deswegen wurden Maßnahmen bereits vorzeitig abgebrochen.

Ebenfalls sind uns Kliniken bekannt, die nur noch Anschlussheilbehandlungen (AHB)durchführen, jedoch keine Leistungen mehr aus dem Bereich der Heilverfahren annehmen oder beginnen. Diese Maßnahmen werden derzeit auf einen späteren, häufig noch nicht definierbaren Zeitpunkt verschoben, verfallen aber nicht.

Eine erste Übersicht über Schließungen, Aufnahmestopps und Besuchsverbote in Kliniken  haben wir zusammengestellt.

Aktuelle Reisebeschränkungen wie z.B. auf die Inseln in Schleswig-Holstein stellen eine Sondersituation dar und sollten im direkten Kontakt mit den Kliniken vor Ort geklärt werden.

Personal und Patienten in den Kliniken werden auf die besonderen Hygienemaßnahmen zur Händedesinfektion und zur Husten- und Niesetikette hingewiesen.

Übersicht zu Hygienemaßnahmen zur Coronaprävention.
Hygieneempfehlungen; Quelle: BARMER

Patienten, die

  • Kontakt zu Personen mit nachgewiesenem oder Verdacht auf Coronavirus hatten
  • selbst Symptome zeigen oder
  • in den letzten 3 Wochen in einem Risikogebiet waren

sollten die Reha zum eigenen und zum Schutze der Mitpatienten selbstverständlich nicht antreten. Eine Verschiebung der Reha kann mit dem Kostenträger und den Einrichtungen besprochen werden. Uns ist bekannt, dass sich die Kostenträger hier kulant zeigen.

Besuchsbeschränkungen: Gelten für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime - sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell gilt ein Betreuungsverbot für Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren. Einige Kliniken verhängen bereits ein komplettes Besuchsverbot.

Viele Einrichtungen führen keine ambulanten Maßnahmen mehr an Rehakliniken durch, um den Besucherverkehr zu drosseln und so die Ansteckungsgefahr zu vermindern.

Badeangebote werden für einige Kliniken durch öffentliche Thermen und Schwimmbäder zur Verfügung gestellt. Da diese aktuell schließen müssen, können in manchen Rehakliniken keine Therapieangebote im Wasser durchgeführt werden.

ALLGEMEIN GILT:

Setzen Sie sich bitte konkret mit dem Sachbearbeiter Ihres Kostenträgers oder mit der Klinik direkt in Verbindung. Dort erhalten Sie eine individuelle Auskunft.

Portrait von Alexander Mühlhause

Leiter Projektmanagement Rehaportal und Finanzen
DAS REHAPORTAL