BDPK bekräftigt Beanstandungen gegenüber Krankenkassen 08.09.2023

Zuletzt aktualisiert: 14.02.2024 | Lesedauer: ca. 2 Min.

Laut des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) sehen sich Rehakliniken sowie Vorsorgeeinrichtungen häufig mit rechtswidrigen Praktiken der Krankenkassen konfrontiert. In einer Meldung zum Tätigkeitsbericht 2022 des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) führt der BDPK eigene Beispiele an, wie insbesondere Krankenkassen den Zugang zur Rehabilitation für Patient:innen erschweren und sich rechtswidrig gegenüber den Rehakliniken verhalten. Dabei seien folgende Aspekte immer wieder ein Problem, obwohl bereits Beurteilungen des BAS vorlägen:

  • Die Kliniklisten der Krankenkassen für Sozialdienste sind rechtswidrig und beeinflussen den Wettbewerb der Rehabilitationseinrichtungen.
  • Fahrkosten dürfen nicht Bestandteil der Vergütung sein und müssen separat geregelt werden.
  • Reha-Einrichtungen haben die Freiheit, selbst über den Patiententransport zu entscheiden und dürfen die Zusammenarbeit mit dem Kostenträger nicht davon abhängig machen.
  • Bei Ablehnungsbescheiden im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts müssen Gründe angegeben werden und die Vergütung darf nicht gekürzt werden.
  • Die Kooperationsvereinbarungen der Krankenkassen zur Belegungssteuerung sind rechtswidrig.

Die genaue Darlegung der Sachverhalte und die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde hat der BDPK unter Aufsicht beanstandet Reha-Praxis der Krankenkassen veröffentlicht.

Richterhammer, Stethoskop und Tabletten liegen auf einem Tisch.
Portrait von Alexander Mühlhause

Leiter Projektmanagement Rehaportal und Finanzen
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