Laut des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) sehen sich Rehakliniken sowie Vorsorgeeinrichtungen häufig mit rechtswidrigen Praktiken der Krankenkassen konfrontiert. In einer Meldung zum Tätigkeitsbericht 2022 des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) führt der BDPK eigene Beispiele an, wie insbesondere Krankenkassen den Zugang zur Rehabilitation für Patient:innen erschweren und sich rechtswidrig gegenüber den Rehakliniken verhalten. Dabei seien folgende Aspekte immer wieder ein Problem, obwohl bereits Beurteilungen des BAS vorlägen:
Die genaue Darlegung der Sachverhalte und die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde hat der BDPK unter Aufsicht beanstandet Reha-Praxis der Krankenkassen veröffentlicht.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL