Seit dem 01. Juli 2023 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, in Folge derer Patient:innen in ihrem Wunsch- und Wahlrecht unterstützt werden. Bereits bei der Antragstellung werden Anwärter für einen Rehaplatz nun von der Deutschen Renternversicherung dazu aufgefordert, eine Rehaklinik zu benennen, in der sie behandelt werden möchten.
Für das REHAPORTAL wirkt sich diese Änderung positiv aus: Immer mehr Patient:innen informieren sich aktiv über Rehakliniken und nutzen dafür das Internet. Im Juli und August, also in den ersten zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, klickten knapp 70.000 Patient:innen mehr auf die umfassenden Informationen im Portal als in den Monaten zuvor.
Weitere Details zum Thema sind in der Pressemitteilung vom 05.09.2023 nachzulesen.
Dirket zur
→ PressemitteilungGeschäftsführerin
DAS REHAPORTAL