Bei einem Kniescheibenbruch muss möglichst rasch eine geeignete Behandlung eingeleitet werden. Die Chancen, dass das Kniegelenk schon bald wieder voll belastbar ist, werden so deutlich erhöht. Vor allem dann, wenn ein operativer Eingriff erforderlich ist, kommt anschließend eine Reha in Betracht, um die Genesung zu beschleunigen und dem Patienten die Rückkehr in den Alltag zu erleichtern.
Die Kniescheibe (Fachbegriff: Patella) verbindet die Quadrizepssehne (das heißt die Sehne des Oberschenkel-Streckmuskels) mit der Patellasehne. Bei Bewegungen gleitet sie auf einer Rinne des Oberschenkelknochens und verhindert so, dass die Quadrizepssehne auf dem Kniegelenk reibt. Eine Patellafraktur entsteht meist durch ein direktes Trauma auf das gebeugte Kniegelenk – also beispielsweise durch einen Sturz oder einen Schlag.
Betroffene können ihr Kniegelenk nicht mehr selbstständig durchstrecken oder beugen. Lediglich bei leichten Frakturen bleibt die Beuge- und Streckfähigkeit des Knies weitgehend erhalten. Des Weiteren geht eine Kniescheibenfraktur meist mit Schwellungen und starken Schmerzen einher. Auch Hautverletzungen wie beispielsweise Abschürfungen und Prellungen sind nicht selten. Da die Kniescheibe unmittelbar unter der Haut liegt, kommt es zudem häufig zu offenen Frakturen, bei der Knochenteile durch die Haut nach außen treten.
Die Therapie des Kniescheibenbruchs hängt vor allem von Art und Ausmaß der Fraktur ab. Bei einer unverschobenen Längsfraktur genügt in der Regel eine konservative Therapie, bestehend aus Ruhigstellung mithilfe einer Schiene und der Gabe von Schmerzmitteln. Die Ausheilung in einer Schiene nimmt etwa sechs Wochen in Anspruch. Während dieser Zeit darf das Gelenk nur geringfügig belastet werden, sodass der Patient auf Unterarmstützen angewiesen ist. Begleitend kommt Physiotherapie zum Einsatz.
Ist die Kniescheibe in mehrere Teile gebrochen, ist die Fraktur verschoben oder handelt es sich um einen offenen Bruch, ist eine Operation erforderlich, um die Patella anatomisch zu rekonstruieren. Bei einem schweren Trümmerbruch kann es auch erforderlich sein, die Kniescheibe vollständig zu entfernen und durch ein Implantat zu ersetzen. Liegt nur eine leichte Verschiebung vor, erfolgt der Eingriff minimal-invasiv mittels einer Arthroskopie (Gelenkspiegelung). In allen anderen Fällen werden die Bruchstücke nach einem Längsschnitt mithilfe von Schrauben und Drähten fixiert. Nach der vollständigen Abheilung müssen diese Hilfsmittel in einer zweiten OP wieder entfernt werden.
Nach einem Kniescheibenbruch dürfen die Betroffenen einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten keinen Sport treiben. Unmittelbar nach der Verletzung beziehungsweise nach der OP wird das Knie ohnehin für einen längeren Zeitraum ruhiggestellt. Zwar ordnet der Arzt in der Regel frühzeitig Physiotherapie und spezielle Bewegungsübungen an, mit deren Hilfe die Beweglichkeit des Gelenks Schritt für Schritt verbessert wird – eine vollständige Belastung der Kniescheibe erfolgt jedoch frühestens nach sechs Wochen und nur in Absprache mit dem Arzt. Wann der Patient wieder sportlich aktiv werden darf, hängt auch von der Art der Sportart ab. So ist das Risiko für die Kniescheibe beim Inlineskaten beispielsweise wesentlich höher als beim Schwimmen.
Grundsätzlich ist es möglich, nach einem Kniescheibenbruch eine orthopädische Reha zu absolvieren. Ob die Reha-Kosten von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung übernommen werden, hängt jedoch vom Ausmaß der Verletzung ab. Drohen berufliche Einschränkungen – etwa, weil der Patient als Fliesenleger tätig ist – wird die Reha-Maßnahme in der Regel anstandslos genehmigt. Meistens müssen jedoch erst sämtliche zur Verfügung stehenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor eine stationäre Reha infrage kommt.
Die Reha nach einer Patellafraktur nimmt meist drei bis vier Wochen in Anspruch. Nach einer ausführlichen Untersuchung erstellt das Ärzte-Team der Reha-Einrichtung einen individuellen Therapieplan, der dem Patienten den Wiedereinstieg in das berufliche oder soziale Leben erleichtern soll. Er kann aus folgenden Bausteinen bestehen:
Wer erwerbstätig oder arbeitslos ist, stellt den Antrag auf eine Reha bei der Rentenversicherung. Bei Rentnern ist hingegen die Krankenkasse zuständig. Wichtig: Dem Antrag ist unbedingt der ärztliche Befund mit der Bestätigung der Notwendigkeit einer Reha beizulegen. Auch dann, wenn der Antrag genehmigt wird, ist die Reha für den Patienten in der Regel nicht vollkommen kostenlos: Er muss sich mit zehn Euro pro Tag an den Kosten beteiligen. Bei geringem Einkommen kann jedoch ein Antrag auf Verringerung oder Erlass der Kosten gestellt werden.
Wenn der Kostenträger den Reha-Antrag ablehnt, haben Sie vier Wochen Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen.
Lehnt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Reha-Antrag ab, kann sich ein Widerspruch lohnen. Dieser muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung schriftlich formuliert und ausreichend begründet werden – eine E-Mail genügt also nicht. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, können Patienten – ebenfalls innerhalb eines Monats – kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen.
Zwar ist die Prognose bei einer Patellafraktur sehr gut – dennoch handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung, die eine relativ lange Heilungsdauer in Anspruch nimmt. Eine orthopädische Rehabilitation kann dazu beitragen, dass Betroffene vollständig genesen, um anschließend wieder aktiv am Alltag teilnehmen zu können.