Viele Patient:innen wissen nicht, dass sie sich die Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst aussuchen können. Dies ist durch das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht geregelt. Annabelle Neudam, Geschäftsführerin des REHAPORTALS von Qualitätskliniken.de, erklärt in der aktuellen Folge des Mediclin Podcasts „Ich brauche eine Reha – was jetzt?“ wie Sie Ihre Wunschklinik finden, welche Voraussetzungen diese erfüllen muss und wie die Antragstellung funktioniert.
„Im Grundsatz muss es natürlich eine Klinik sein, die zum Krankheitsbild passt“, sagt Neudam. Aber auch der Ort der Reha-Klinik oder besondere Angebote oder Ausstattungsmerkmale ausschlaggebend für die Wahl sein. „Mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin darüber zu sprechen, ob die Klinik fachlich geeignet ist, macht Sinn“, betont sie. Außerdem muss die Wunschklinik einen Behandlungsvertrag mit dem Kostenträger haben, der die Reha bezahlt. Ob dies der Fall ist, können Sie bei einer Recherche im REHAPORTAL feststellen.
Auch wie das Wunsch- und Wahlrecht angewandt werden kann, erklärt Annabelle Neudam im Podcast: „Man geht zu seinem Hausarzt, füllt dort das Antragsformular gemeinsam aus und packt in den Antrag gleich die Wunschklinik mit hinein“, sagt Neudam. Es ist auch möglich, das Wunsch- und Wahlrecht einzufordern, wenn der Antrag bereits gestellt wurde. „Es gibt ein Formular, das nachträglich eingereicht werden kann. Dieses wird dann vom Kostenträger dem entsprechenden Reha-Antrag zugeordnet.“
Eine genaue und ausführliche Begründung ist wichtig, um die Chancen für eine Bewilligung der Wunschklinik zu erhöhen. „Neben der fachlichen Eignung können zum Beispiel besondere Angebote der Klinik für bestehende Nebenerkrankungen mit angeben werden. Wenn Sie sich vom Konzept oder dem Umfeld der Klinik besondere Heilungschancen versprechen, sollte das auch mit in den Antrag. Ein stressiges familiäres Umfeld kann zum Beispiel für eine Reha-Klinik sprechen, die weit von Zuhause entfernt ist. Umgekehrt ist für andere die Wohnortnähe wichtig, damit die Familie regelmäßig zu Besuch kommen kann“, sagt Neudam. Mehrere Kliniken als Wunschkliniken anzugeben sei ratsam, um sicherzugehen, dass wenigstens eine alle Kriterien der Kostenträger erfüllt. Und sollte die Wunschklinik aus nicht transparenten Gründen abgelehnt werden, rät Neudam dazu, Widerspruch einzulegen.
Die gesamte Folge „Das Wunsch- und Wahlrecht“ mit Annabelle Neudam können Sie sich auf Podcast-Plattformen wie Apple, Spotify, Google Podcasts, Deezer, Amazon Music oder auf https://www.mediclin.de/podcast-reha/ anhören.
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MEDICLIN Podcastehemalige studentische Mitarbeiterin
DAS REHAPORTAL