Um die Sicherheitsvorkehrungen in Rehakliniken einzuhalten, sind Patientinnen und Patienten aufgefordert, bei Beginn der Reha einen negativen Corona-Test nachzuweisen. Das bedeutet in der Regel, dass das Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kliniken und Patienten stellt das vor eine große Herausforderung. Aufgrund nicht ausreichender Ressourcen in Arztpraxen und Gesundheitsämtern können die erforderlichen PCR-Tests meistens nicht so kurzfristig durchgeführt werden oder die Ergebnisse lassen auf sich warten. Patienten sind dadurch enorm verunsichert, wissen oft nicht, ob die Reha überhaupt angetreten werden kann. Und die Rehakliniken wiederum sind dazu gezwungen, die Patienten zur Sicherheit aller Beteiligten in Quarantäne aufzunehmen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Es kann also gut sein, dass neu in der Klinik aufgenommene Patientinnen und Patienten die ersten Tage der Reha alleine in ihrem Zimmer verbringen müssen. Dabei geht wichtige Therapiezeit verloren. Darüber hinaus macht es den Patienten das Ankommen und Wohlfühlen in der Heimat auf Zeit schwerer als nötig.
Damit Kliniken selbst die erforderlichen Tests durchführen können, bedarf es einer sogenannten „Beauftragung als Dritte“ durch die Gesundheitsämter. Das besagt § 6 Abs. 1 Ziffer 2 der TestV (Testverordnung). Aus Kliniken ist bekannt, dass diese Beauftragung nur sehr selten ausgesprochen wird, was zu den oben aufgeführten Problemen führt. Aus diesem Grund setzt sich die AG MedReha (Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation) derzeit für eine generelle Beauftragung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als geeignete Dritte ein. Zwischenzeitlich wird Kliniken empfohlen, bei den für Sie zuständigen Gesundheitsämtern auf eine Beauftragung zu drängen, bis eine entsprechende Änderung in der Testverordnung umgesetzt wird.
Geschäftsführerin
DAS REHAPORTAL