Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat am 22.11.2019 festgelegt, Ergebnisse aus Patientenbefragungen in Qualitätssicherungsverfahren zu berücksichtigen. Zu Beginn soll eine jährliche Stichprobenerhebung im Bereich Perkutane Koronarintervention etabliert werden. So sollen die Behandlungserfahrungen und Behandlungsergebnisse der Patienten nach einer Herzkatheteruntersuchung in die Qualitätsbeurteilung einfließen.
Bei der Bewertung von Rehakliniken berücksichtigt Qualitätskliniken.de bereits die Einschätzungen von Patienten. Dieser wesentliche Bestandteil des Gesamtbeurteilung von Rehakliniken steht gleichberechtigt neben der Behandlungsqualität sowie Aspekten der Patientensicherheit und der Organisationsqualität.
Pressemitteilung G-BA: Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL