Egal, wie Sie sich entscheiden: Ein ausgefüllter Organspendeausweis gibt im Ernstfall eindeutige Auskünfte über Ihre Wahl und bewahrt Ihre Angehörigen vor der Belastung schwieriger Entscheidungen. ✍️
Der Bundestag debattiert diese Woche über zwei Gesetzentwürfe zur Organspende:
Im ersten Fall soll eine Organentnahme - wie bisher - auch künftig nicht ohne ausdrücklich geäußerten Willen des Spenders möglich sein. Bei der Widerspruchslösung wird jeder automatisch zum potenziellen Spender, wenn er dem nicht offiziel zu Lebzeiten widersprochen hat.
Informationen zur Organspende hat die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zusammengestellt: www.organspende-info.de
Geschäftsführerin
DAS REHAPORTAL