Seit einiger Zeit arbeitet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) an der Weiterentwicklung ihres Vergütungssystems. Ziel ist ein zukunftsfähiges Modell, das stärker an Qualitätsmerkmalen und Rehabilitationsbedarfen orientiert ist. Im Zentrum steht eine leistungsorientierte Vergütung, die dem tatsächlichen Aufwand der Einrichtungen und den individuellen Bedürfnissen der Patient:innen besser gerecht werden soll.
Die Eckpunkte des neuen Systems umfassen eine Ausrichtung der Vergütung an Struktur, Bedarf und Qualität der Leistungserbringung. Im Detail verfolgt die Reform drei zentrale Entwicklungslinien: Erstens soll eine leistungsdifferenzierende Vergütung eingeführt werden, bei der zum Beispiel nach Aufwand, Indikation oder Komplexität differenziert wird. Zweitens ist die Integration qualitätsbezogener Komponenten vorgesehen – etwa, um die Versorgung nachvollziehbarer und steuerbarer zu machen. Und drittens sollen durch neue Steuerungsinstrumente gezielt Versorgungsziele gefördert werden, etwa im Hinblick auf bestimmte Patient:innengruppen oder Behandlungskonzepte.
Um diese Ziele zu erreichen, sieht das geplante Vergütungssystem mehrere grundlegende Bausteine vor, die künftig die Abrechnung medizinischer Reha-Leistungen strukturieren sollen:
Die DRV betont, das System solle gerechter und transparenter werden – für Reha-Einrichtungen wie für Patient:innen.
Der Fahrplan für die Umsetzung der Reform steht bereits: In mehreren Schritten soll das neue Vergütungssystem entwickelt, erprobt und schließlich bundesweit eingeführt werden.
2024–2025 | Konzept und Abstimmung mit Reha-Einrichtungen |
Ab 2026 | Start von Modellvorhaben und Pilotanwendungen |
Perspektivisch | Flächendeckende Umsetzung nach Evaluation |
Der DRV ist wichtig, dass die Reform in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungen erfolgen soll.
Trotz der erklärten Ziele sehen viele Einrichtungen die geplanten Änderungen kritisch – insbesondere hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der zusätzlichen Belastungen:
Für Unmut sorgt auch die geplante Berechnung des sogenannten Basissatzes auf Basis der aktuellen Vergütungsdaten. Diese spiegeln nach Ansicht vieler Kliniken nicht den tatsächlichen Aufwand wider, sondern sind Ergebnis einseitiger Verhandlungsmacht der Reha-Träger. Zudem fehlt bislang eine Regelung zu Investitionskosten – etwa für bauliche Maßnahmen oder moderne Ausstattung –, was zu zusätzlicher Unsicherheit führt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Kopplung der Vergütung an Qualitätsindikatoren, obwohl bislang keine einheitlich etablierten, sektorenübergreifenden Standards existieren. Das könne zu Verzerrungen führen und kleinere Einrichtungen benachteiligen.
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) äußert Bedenken gegenüber den Verbindlichen Entscheidungen der DRV, die seit dem 1. Juli 2023 gelten. Kritisiert wird unter anderem, dass Kliniken neue Belegungsverträge unterzeichnen sollen, ohne die konkreten Auswirkungen des neuen Systems abschätzen zu können.
Auch die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) warnt vor zusätzlichen finanziellen Anforderungen. Besonders die Refinanzierung von Tariflöhnen, betrieblicher Altersversorgung und Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden als Herausforderungen genannt.
Für Reha-Kliniken ist es jetzt entscheidend, sich aktiv auf das neue Vergütungssystem vorzubereiten. Die Deutsche Rentenversicherung fordert alle Einrichtungen auf, bis zum 30. Mai 2025 die Verhandlungsgrundlagen für die einrichtungsspezifische Komponente (ESK) zu melden. Nur so kann sichergestellt werden, dass individuelle Besonderheiten der Einrichtung im späteren Vergütungssatz berücksichtigt werden.
Die Meldephase läuft seit dem 17. März 2025. Kliniken, die keine Meldung einreichen, erhalten einen pauschalen Zuschlag – unabhängig von ihrer tatsächlichen Struktur oder ihrem Aufwand.
In einer Infoveranstaltung hat die DRV über die Details und nächsten Schritte des Vergütungssystems informiert. Die vollständige Präsentation steht zum Download zur Verfügung.
Zum Download