In der Pandemie hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) den Rehaeinrichtungen einen anlassbezogenen, befristeten Zuschlag gezahlt. Dieser war für Mehrkosten für pandemisch bedingte Hygienekonzepte in medizinischen Einrichtungen der Rehabilitation gedacht. Durch Masken- und Testpflicht, einer erhöhten Anzahl an Reinigungsintervallen, Belüftungskonzepten, einem Mehraufwand an Hygienematerial, speziellen Speisevorschriften und Coronaschutz-Konzepten in der Essensausgabe waren Kliniken mit deutlich höheren Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen konfrontiert. Der Corona-Zuschlag zur Kompensation des Mehraufwands für Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen in Höhe von zuletzt 7,00 Euro für stationäre Leistungen und 5,25 Euro für ambulante Leistungen pro Tag sollte hier für Ausgleich sorgen.
Anfang des Jahres wurden die Zuschläge zur Kompensation des Mehraufwands für Schutzmaßnahmen zunächst bis zum 7. April verlängert. Überraschend war die kurzfristige Entscheidung und auch Information durch die DRV, den Corona-Zuschlag zum 01. März 2023 mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die Mitteilung dazu kam kurzfristig, so dass den Kliniken im Grunde keine Vorbereitungs- und Umstellungszeit blieb. Viele Kliniken konnten die bis April geplanten Hygieneschutzmaßnahmen entsprechend nicht weiter aufrecht erhalten.
Zur Begründung gibt die DRV Bund die Aufhebung der Masken- und Testpflicht in Reha-Einrichtungen durch die Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung der Bundesregierung zum 1. März an. Damit entfalle die Grundlage für den Zuschlag bei ambulanten und stationären Leistungen.
Geschäftsführerin
DAS REHAPORTAL