Vor dem Hintergrund der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland wurden Sonderregelungen getroffen, die die Behandlung von PatientInnen und Patienten in der Pandemie vereinfachen sollen. Dabei geht es darum, dass die Versorgung von Patienten zum Beispiel per Telefon oder Video erfolgen darf und diese Leistungen durch die Ärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung auch abgerechnet werden können. Damit wird vermieden, dass Patienten sich lange in Wartezimmern aufhalten müssen und sich dabei einer möglichen Ansteckungsgefahr aussetzen.
Die Regelungen gelten zunächst ab November 2020 bis Ende Januar 2021. Sollte sich die Pandemiesituation bis dahin nicht wesentlich verbessert haben, können die Ausnahmeregeln verlängert werden.
Folgende ärztliche Leistungen sind von der Sonderregelung betroffen:
Geschäftsführerin
DAS REHAPORTAL